Auslieferung und Rechtshilfe
Recht. Der Rechtsausschuss hat am 28. Januar zwei Verträge mit Polen vom 17. Juli 2003 über die Rechtshilfe in Strafsachen und über den Auslieferungsverkehr einstimmig gebilligt. Damit sollen der Rechtshilfe- und der Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt werden. Die Verträge treffen die erforderlichen ergänzenden Regelungen, um die Rechtshilfe- und Auslieferungsbeziehungen auszuweiten und Verfahren zwischen Deutschland und Polen zu beschleunigen. Die CDU/CSU betonte in diesem Zusammenhang, zwischen der Schweiz und Deutschland gebe es "de facto" ein Strafvollstreckungsabkommen, indem Straftäter gegenseitig abgeschoben würden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass "die EU uns immer jagt", ohne selbst in dieser Hinsicht eine Initiative zu ergreifen. Die SPD stimmte dem zu. Man müsse sich "in der Tat darum kümmern". Im Rahmen des EU-Haftbefehlsgesetzes biete sich dazu eine gute Gelegenheit. Das Bundesministerium der Justiz zeigte sich in dieser Hinsicht ebenfalls aufgeschlossen.