Telekommunikationsgesetz
Wirtschaft und Arbeit. Signale für eine konsensorientierte Beratung des Regierungsentwurfs für ein Telekommunikationsgesetz ( 15/2316, 15/2345) und eines Antrags der CDU/CSU zu diesem Thema ( 15/2329) hat es am 28. Januar im Wirtschaftsausschuss gegeben. Mit dem neuen Gesetz soll laut SPD ein Schub für die Branche ausgelöst werden.
Seit der Verabschiedung des ersten Telekommunikationsgesetzes vor acht Jahren habe es auf diesem Sektor dramatische technologische Fortschritte gegeben. SPD und Union erklärten, ein Vermittlungsverfahren vermeiden zu wollen. Zugleich begrüßte es die Union, dass die Regierung einige Punkte aus der Stellungnahme des Bundesrates aufgegriffen hat. Man sei dafür, den Ermessensspielraum der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auszuweiten, allerdings müsse das Regulierungsverfahren dann transparenter werden. Die Bündnisgrünen stellten fest, dass es keine einheitliche Front zwischen der CDU/CSU und den unionsregierten Ländern gebe. Die Fraktion schlug ein einheitliches Dachgesetz für eine gemeinsame Regulierungsbehörde sowohl für Telekommunikation und Post als auch für den Energiesektor vor. Die FDP trat dafür ein, das Gesetz im Bundestag möglichst einvernehmlich zu beschließen, weil es bei den Ländern eine Ablehnungsfront gebe.