Genetisch veränderte Apfelsorten
Verbraucherschutz. Die Bundesanstalt für Züchtungsforschung soll das Genehmigungsverfahren für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg mit dem Ziel wieder aufnehmen, den Versuch wie ursprünglich geplant in diesem Jahr zu beginnen. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 15/2352), den der Bundestag am 30. Januar zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Die Bundesregierung hatte ihre Entscheidung, keinen Freilandversuch mit transgenen Apfelsorten vorzunehmen, damit begründet, dass solche Vorhaben nicht ohne Akzeptanz der Bevölkerung in den betreffenden Regionen getroffen und alternative Methoden zunächst ausgeschöpft werden sollen. Laut FDP hatte ein Sachverständigengremium des Robert-Koch-Instituts im Oktober 2003 empfohlen, den Versuch unter der Auflage zu genehmigen, dass dieser auf zehn Jahre begrenzt und durch eine Begleitforschung ergänzt wird. Von dem Ergebnis dieser Forschungen sollte eine Fortsetzung der Versuche abhängig gemacht werden. Mit dem Freilandversuch sollte überprüft werden, ob neue, gentechnisch vermittelte Resistenzen gegen die Erreger Feuerbrand, Mehltau und Apfelschorf wirksam sind.