Hochschulrahmengesetz
Bildung und Forschung. Die Hochschulen in Deutschland brauchen nach Ansicht der CDU/CSU und der FDP mehr Autonomie. Daher solle das Hochschulrahmengesetz entsprechend geändert werden. In getrennten Gesetzentwürfen treten die Union ( 15/2385) und die FDP ( 15/2402) für eine Erweiterung der Rechte der Hochschulen bei der Auswahl von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen ein. Auch sei die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) überflüssig. Gleichzeitig solle sich der Bund aus bisher von ihm geregelten Bereichen zurückziehen und sie den Hochschulen überlassen.
Im Einzelnen schlägt die Union unter anderem vor, die Entscheidungsgewalt über eine Erhebung von Studiengebühren den Ländern zu überlassen und kritisiert die geltende rahmenrechtliche Verankerung der Gebührenfreiheit des Studiums in Deutschland. Damit überschreite der Bund seine Gesetzgebungskompetenz. Das Verbot, Studiengebühren zu erheben, soll auch nach dem Willen der FDP entfallen. Zur Änderung des ZVS-Auswahlverfahrens sieht der Gesetzentwurf der CDU/CSU zwei Modelle vor, über deren Anwendung die Länder entscheiden sollen: Nach dem ersten Modell können die Hochschulen vorab bis zu 50 Prozent der gesamten Studienplätze vergeben.
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergibt weitere 25 Prozent an die Abiturbesten entsprechend ihren Ortswünschen und die verbleibenden Plätze nach den Durchschnittsnoten und Wartezeiten. Im zweiten Modell vergibt hingegen die ZVS 25 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten. Die Hochschulen verfügen über 25 Prozent nach dem Grad der Eignung der Bewerber und Bewerberinnen. Die verbleibenden Studienplätze vergibt die ZVS nach Durchschnittsnote und Wartezeit.
Ihre Zulassungszahlen sollen die Hochschulen nach dem Entwurf der FDP selbst ermitteln. Nötig seien allgemeine Auswahlkriterien, die jedoch weitgehend den Hochschulen überlassen bleiben sollen. Dabei müssten bestimmte soziale Standards eingehalten werden. Die Finanzierung der Studiengänge will die FDP nachfrageorientiert gestalten. Das Ziel sei es, einen Wettbewerb um Studierende unter den weitestgehend autonomen Hochschulen in Gang zu setzen. Dafür schlagen die Liberalen unterschiedliche Modelle vor.
Der Bundestag überwies die beiden Gesetzentwürfe nach einer ersten Beratung am 29. Januar an die zuständigen Ausschüsse.