Generationengerechtigkeit
Bundestagsnachrichten. Der Deutsche Bundestag soll einen parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung einrichten, um dem interdisziplinären Ansatz des Nachhaltigkeitskonzepts und der ressortübergreifenden Entscheidungsfindung in Gestalt des green cabinet gerecht zu werden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 15/2441) hat das Parlament am 30. Januar gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Aufgabe dieses Beirats soll es sein, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten. Das Gremium, dem neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder angehören sollen, soll nach dem Willen der Antragsteller dem Parlament mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.
Abgelehnt hat der Bundestag dagegen einen inhaltlich in die gleiche Richtung weisenden Antrag der Union ( 15/2387), in dem sie einen Zukunftsausschuss fordert, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Dem Ausschuss sollen 15 ordentliche und 15 stellvertretende Mitglieder angehören. Eine mit dem Ausschuss institutionalisierte Generationenverträglichkeitsprüfung, die gesetzgeberische Entscheidungen im vorhinein auf ihren Beitrag zu einer Politik der Generationengerechtigkeit überprüft, könne dazu beitragen, Fehler zu vermeiden, die auf längere Sicht immer einschneidendere Reformen nach sich ziehen würden.