Union fordert Grundgesetz-Änderung
Vor dem Hintergrund des 11. Septembers 2001 und dem Irrflug eines jungen Mannes über Frankfurt am Main hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ein Gesetz zur Verbesserung der Luftsicherheit vorgelegt, das am 30. Januar in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde. Einhellig war die Meinung, dass die Sicherheit im Flugverkehr vor allem am Boden gewährleistet werden muss durch strikte Kontrollen. Alle Passagiere, Flughafenmitarbeiter und Flugpersonal sollen überprüft werden. Schily will dazu eine Luftsicherheitsbehörde schaffen. Als "ultima ratio" sieht der Gesetzentwurf den möglichen Abschuss gekaperter Flugzeuge durch die Bundesluftwaffe vor - dieser Punkt führte zu einer heftigen Kontroverse. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, forderte dazu eine Änderung des Grundgesetzes, weil ansonsten der Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr aus der Luft verfassungswidrig sein könnte. Der Bundesinnenminister verneinte dagegen die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung. Der FDP-Abgeordnete Ernst Burgbacher wies auf die Problematik hin, das Leben der Passagiere gegebenenfalls zu opfern, um das Leben Dritter zu retten. Sein Kollege Max Stadler nannte dies ein "unlösbares Dilemma". Für die SPD erklärte Frank Hoffmann, die Entscheidung des Ministers, ein Flugzeug abschießen zu lassen, bedeute eine "unerträgliche Verantwortung". Christian Ströbele (Grüne) sprach sich für eine gründliche Beratung einschließlich Anhörungen von Experten aus. Inwieweit ein solches Gesetz jemals relevant wird, bleibt unklar, denn Schily räumte ein, dass die Terrorflieger vom 11. September - selbst wenn ihre Absicht erkannt worden wäre - kaum noch abzuschießen waren.