Großfeuerungsanlagen
Umwelt. Die Bundesregierung hat 39 von 43 Änderungsvorschläge des Bundesrates zu einer Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen ( 15/2596) übernommen. Zwei Maßgaben hat sie teilweise und zwei Vorschläge nicht übernommen, heißt es in der Vorlage. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft begrenzt werden sollen. Außerdem soll dazu beigetragen werden, dass Grenzwerte für Stickstoffoxide und Partikel zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden. Laut Regierung entspricht die Verordnung von 1983 nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand und sei daher vollständig überarbeitet worden. Die EU verfolgt den Angaben zufolge das Ziel, gegen die Versauerung durch Schwefeldioxide und Stickstoffoxide vorzugehen. Sie wolle die Schadstoffe soweit vermindern, dass bei Depositionen und Konzentrationen die kritischen Eintragungsarten und Konstellationen unterschritten werden. Nicht übernommen hat die Regierung Änderungsvorschläge der Länder zur Nachrüstpflicht für bestehende Gasturbinen sowie zu Zweitanlagen für feste Brennstoffe für Stickoxide.