Erneuerbare-Energien-Gesetz
Umwelt. Die von SPD und Bündnisgrünen vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 15/2327) findet für die Bereiche Windenergie und Biomasse ein weitgehend positives Echo bei Experten und Sachverständigen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 8. März stand das Ziel der Koalition, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen, auf dem Prüfstand.
Der Vertreter des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) lobte das EEG als "im internationalen Bereich besonders effizient". Die festen Vergütungspreise für Strom aus erneuerbaren Energien anstelle der Mengenvergütung seien der richtige Weg, um Planungssicherheit zu schaffen und die Bedeutung dieser Energien zu erhöhen. Die Novelle tue gut daran, die Vergütungssätze abzusenken. Der Sachverständige geht davon aus, dass die Kosten für die erneuerbaren Energien weiter sinken, so dass sie in zehn Jahren keine Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichem Strom nach sich ziehen. Momentan beliefen sich die Differenzkosten der erneuerbaren Energien auf etwa 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Der Bundesverband der Deutschen Industrie rief dazu auf, die Belastungen des EEG zu minimieren. Die Novelle sei auf dem richtigen Weg, da die Vergütungspreise gesenkt würden.
Einig sind sich die Experten, dass die Novelle des EEG die Windenergie-Branche unter Druck setzt. So müssen Netzbetreiber künftig Strom aus Anlagen nicht mehr vergüten, die unter 65 Prozent des Referenzertrages an einem geplanten Standort erzielen. Der Einzelsachverständige Knud Rehfeldt rechnet daher mit einem Einbruch der Aufstellungszahlen für Windenergieanlagen. Die Belastungen könne auch die zu erwartende Effizienzsteigerung nicht ausgleichen. Ein Vertreter des Verbandes der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) glaubt, dass in Folge der 65 Prozent-Regelung 15 bis 20 Prozent der Windenergie-Projekte nicht mehr realisierbar sind. Der Experte sprach sich dafür aus, eine Übergangsregelung zu finden.
Einen "Fadenriss" in der Förderung der erneuerbaren Energien befürchtet der Bundesverband WindEnergie. Die neuen Anforderungen könnten die technische Entwicklung der Branche behindern. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bis 2010 ein Drittel der Leistung wegfällt. Der BEE schreibt die 65 Prozent-Regelung den Interessen der süddeutschen Bundesländer zu, die keine Windenergieanlagen haben wollten. Die Novelle sei in dieser Frage von einem Systemfehler geprägt und leiste keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit.
Hohes Potenzial bescheinigten die meisten Sachverständigen der Bioenergie. Die hohen Erwartungen der Politik, aus dieser Energieform gleichzeitig Wärme, Strom und Treibstoff gewinnen zu können, seien gerechtfertigt, so Martin Kaltschmitt. Die Biomasse zeichnet sich durch Flexibilität und positive Klimaeffekte durch Vermeidung des Methanausstoßes aus, so der BEE-Vertreter. Die höhere Vergütung sei richtig, da 20 bis 30 Prozent des Stromverbrauchs durch Bioenergie gedeckt werden könnten. Im Gegensatz dazu sprach sich der VDMA dafür aus, die Vergütungssätze an den technischen Fortschritt zu koppeln. Bei der Bioenergie habe es in den letzten Jahren zu wenig Fortschritte gegeben, um die Sätze anzuheben.