Wagniskapitalgesellschaften
Finanzen. Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 18. Juni einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Wagniskapital ( 15/3189) in geänderter Fassung beschlossen. Die FDP stimmte gegen das Regelwerk, die Union enthielt sich. Einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften erklärte der Bundestag für erledigt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses vom 16. Januar ( 15/3336), der einen gemeinsamen Änderungsantrag von Koalition und Union angenommen hatte.
Im Mittelpunkt stehen Wagniskapitalfonds, die wachstumsorientierten Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Weil die Initiatoren durch immaterielle Leistungen unabhängig von ihrem Gesellschafteranteil zum wirtschaftlichen Erfolg des Fonds beitragen, steht ihnen regelmäßig ein erhöhter Gewinnanteil, der so genannte "carried interest" zu. Der Koalitionsentwurf hatte vorgesehen, diesen "carried interest" nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zu 50 Prozent der Besteuerung zu unterwerfen, um das Engagement für Wagniskapitalfonds zu honorieren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte dazu im Dezember 2003 eine Anwendungsregelung erlassen, wonach der "carried interest" der vollen Steuerpflicht unterliegt, wenn der Fonds später als März 2002 gegründet wurde.
Die nun getroffene Änderung sieht vor, das Halbeinkünfteverfahren auch dann anzuwenden, wenn der Empfänger des "carried interest" eine Kapitalgesellschaft ist. Festgelegt wurde, dass es sich dabei grundsätzlich um eine voll steuerpflichtige Tätigkeitsvergütung handelt, die als "Einkunft aus selbstständiger Tätigkeit" zu betrachten ist, und zwar auch dann, wenn es sich beim Empfänger um eine Personengesellschaft handelt. Bereits am 14. Juni hatten Sachverständige in einer Anhörung des Finanzausschusses deutlich gemacht, dass es für die Branche vor allem auf Rechtssicherheit ankomme.