Antrag der Regierung
Haushalt. Der Haushaltsausschuss hat am 16. Juni gegen die Stimmen der Union die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2002 entlastet. Damit folgten die Ausschussmitglieder einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen ( 15/770). Dabei haben die Ausschussmitglieder die Bundesregierung unter anderem auch aufgefordert, bei Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes die Feststellungen des Haushaltsauschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen und Maßnahmen zu Steigerung der Wirtschaftlichkeit einzuleiten oder fortzuführen. Die Union begründete ihre Ablehnung damit, dass es im Etat 2002 "erhebliche" über- und außerplanmäßige Ausgaben gegeben habe. Einstimmig entlastet wurde auf Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes ( 15/2885) der Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2003 (Einzelplan 20).