Gesetzentwurf
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung möchte das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung stärken und plant dazu, eine Bundesstiftung Baukultur ins Leben zu rufen. In dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf ( 15/4998) definiert sie den Begriff "Baukultur" als Qualität von gebauter Umwelt, wie sie sich in Gebäuden und Infrastrukturanlagen sowie deren Einordnung in Landschaft und Siedlungsbild und im öffentlichen Raum zeige.
Die Qualität, die Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international zu repräsentieren, sei deshalb Ziel der Stiftung. Eine ihrer Aufgaben solle sein, regelmäßig einen Konvent der Baukultur zu veranstalten, zu dem sie unter anderem Träger und Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur einlädt.
Die von der Stiftung berufenen Mitglieder des Konvents sollten die Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen einbringen, die für das private und öffentliche Planen und Bauen in Deutschland von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem Architektur, Ingenieurbau, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Bauwesen, Wohnungswesen, Kreditwesen, Kultur sowie auch Denkmalpflege.
Mit der Gründung einer entsprechenden Stiftung trägt die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom Oktober 2003 Rechnung, der ein solches Stiftungsgesetz verlangt hatte. Auf bis zu 2,5 Millionen Euro schätzt die Regierung den jährlichen Finanzbedarf der Stiftung und wird die Summe im Sinne einer Anschubfinanzierung zunächst überwiegend selbst tragen. Langfristig erhofft sie sich, den Bundesanteil schrittweise zurückführen zu können – je nach Lage des privaten Spendenaufkommens. Die Initiative wurde am 10. März in den Verkehrsausschuss überwiesen.
Der Bundesrat bestreitet in seiner Stellungnahme die verfassungsrechtliche Kompetenz der Regierung zur Gründung einer solchen Stiftung. In seinen Ausführungen bezieht er sich auf die von der Regierung angeführten Ziele der Bundesstiftung Baukultur und verweist darauf, dass Baukultur jener Bereich sei, der über die bloße Bautechnik, -statik, Baumaterialanalyse und -verwendung hinausgehe und Ausdruck des künstlerischen Schaffens sei.
Nach Ansicht des Bundesrates fällt die kulturpolitische Zielsetzung, deren Förderung, Entwicklung und Repräsentation allein in den Hoheitsbereich der Länder. Auch zeigt sich die Länderkammer dahingehend skeptisch, ob die Stärkung des "Bewusstseins für Baukultur bei Bauschaffenden und Bürgern" und die dazu verfolgten "wissenschaftlichen, kulturellen und Bildungszwecke" über die damit bereits heute befassten Stellen hinaus durch den geplanten 500-köpfigen Konvent der Baukultur und das weitere Organisationsgeflecht der Stiftung zusätzlich vorangebracht werden können. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes und der von ihm für die Stiftung jährlich veranschlagten 2,5 Millionen Euro Kosten stelle sich die Frage nach den Prioritäten, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme.