Friedensmissionen
Menschenrechte. Den Friedensmissionen der Vereinten Nationen (UN) soll ein "unabhängiger und fachkundiger Beobachter" beigeordnet werden, der direkt dem Hochkommissar für Menschenrechte unterstellt ist. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 15/4946).
Die Liberalen erklären, Ereignisse der jüngsten Zeit im Kongo, im Irak oder im Kosovo hätten gezeigt, wie sehr die Glaubwürdigkeit von UN-Operationen von der sorgfältigen Beachtung der Menschenrechte bei der Missionserfüllung abhängig ist. Auch wenn die begangenen Verfehlungen Einzelner den UN als Organisation nicht zugerechnet werden könnten, falle jeder Einzellfall doch stets auf die UN insgesamt zurück.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsrat der UN und dem Hochkommisaar für Menschenrechte müsse deshalb auf eine neue Stufe gestellt werden. Alle Beschlüsse des Weltsicherheitsrates müssten in Zukunft eine Klausel enthalten, wonach Mandate zur Friedenserhaltung, -konsolidierung oder -erzwingung obligatorisch durch einen Beobachter begleitet werden.
Dieser müsse die Ausführung des Mandats unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten vor Ort kontrollieren, über die Ausführung Bericht erstatten und den mandatsausführenden Stellen beratend zur Seite stehen. Die Bundesregierung wird von den Freien Demokraten aufgefordert, in der nächsten Sitzung der Menschrechtskommission und in der nächsten Generalversammlung der UN auf eine Resolution hinzuwirken, die diese obligatorische Bestellung eines Beobachters für UN-Mandate fordert.