Gesundheitliche Prävention
Gesundheit und Soziale Sicherung. "Es darf nicht sein, dass Mittel der Rentenversicherung für staatliche Aufgaben verwendet werden." Das stellte der Vertreter des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Axel Reimann, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9. März fest. Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4833) zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention, die als eigenständige Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden soll.
Die Vorlage sieht vor, die Prävention aus Mitteln der Sozialversicherungsträger zu finanzieren. Diese sollten jährlich 250 Millionen Euro für Präventionsleistungen aufbringen, von denen 180 Millionen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 20 Millionen von der Gesetzlichen Unfallversicherung und 10 Millionen von der Sozialen Pflegeversicherung erbracht werden sollen. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Träger der Alterssicherung für Landwirte sollten allein einen Beitrag in Höhe von 40 Millionen Euro pro Jahr beisteuern. Dieser Beitrag sollte in drei Jahren erreicht und entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgeltes der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert werden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des VDR.
Reimann betonte jedoch, dass Versicherungsleistungen nur den Versicherten zugute kommen und nicht zur Finanzierung allgemeiner, übergeordneter Aufgaben herangezogen werden dürften. Die Vorschläge der Koalition widersprächen jedoch dem Zweckbindungsgebot der Beiträge, da die Präventionsmaßnahmen auch Nicht-Rentenversicherten zugute kommen. "Hier droht außerdem eine Abwärtsspirale im Bereich der Prävention", begründete er seine Skepsis an den Finanzierungsvorschlägen der Koalition.
Bedenken gegenüber einer ausschließlichen Beitragsfinanzierung äußerte auch der Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel: "Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur mit Steuermitteln finanziert werden sollte." Eine solche Forderung wurde in schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von zahlreichen Verbänden und Organisationen erhoben.
So betonten die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Marburger Bund in ihrer Stellungnahme, Prävention sei nicht auf die Solidargemeinschaft der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beschränkt ist. "Entsprechend muss sie als gesamtgesellschaftliches Anliegen durch die Aufwendungen aller finanziert werden." Eine reine Finanzierung über Beitragszahler berge die Gefahr, dass sich Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Beteiligung zurückziehen, sagte der Vertreter des Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Detlev Kommer.
Ähnliche Bedenken äußerte auch der BDA in seiner schriftlichen Stellungnahme: "Es darf nicht sein, dass die Sozialversicherung jetzt zusätzlich mit der Finanzierung allgemeiner Präventionsmaßnahmen belastet wird, während sich die öffentliche Hand daraus immer weiter zurückzieht."
Ursula Engelen-Kefer, für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Anhörung vertreten, bezeichnete eine ausschließlich beitragsgestützte Finanzierung ebenfalls als "nicht angemessen". "Wir fordern, dass sich Bund, Länder und Kommunen an der Finanzierung beteiligen", sagte Engelen-Kefer zur Begründung. Als unzureichend bezeichnete auch Ulf Fink vom Büro für Gesundheit und Prävention die Vorgaben des Entwurfes hinsichtlich seiner Finanzierbarkeit.