Sprengstoffgesetz
Inneres. Die Bundesregierung will das Sprengstoffgesetz ändern und damit an die Richtlinie der Europäischen Union anpassen. Unter anderem stellt sie fest, dass die Richtlinie eine Genehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von Explosivstoffen verlangt. Mit dem Gesetzentwurf ( 15/5002) sollen bisherige Unklarheiten beseitigt und die Kommissionsentscheidung sowie die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen an die des Waffenrechts angeglichen werden. Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Bestimmungen über die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Erlaubnisinhabers sowie beim Melderecht. So sei in der Vergangenheit festgestellt worden, dass Erlaubnisbehörden erst im Rahmen einer Regelüberprüfung Kenntnis vom Wohnsitzwechsel oder Tod eines Erlaubnisinhabers erlangt hätten. Künftig soll die Richtigkeit der Erlaubniserteilung oder ihres Wegfalls durch Meldung an die Meldebehörden im Hinblick auf Namensänderung, Umzug oder Tod des Erlaubnisinhabers sichergestellt werden. Außerdem sollen weitere Überprüfungen erfolgen können, um auch nach dem Tod von Erlaubnisinhaber noch vorhandene explosionsgefährliche Stoffe sichern zu können.
Der Bundesrat hat im Februar zahlreiche Änderungen gefordert, unter anderem die Einbeziehung aller Munition. Die Regierung hat den Vorschlägen wegen daraus resultierender Rechtsfolgen nicht zugestimmt. So würden in der Folge nicht nur Munition nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern jeglicher Art als Kampfmittel im Sinne des Gesetzes und damit den Bestimmungen für den Umgang unterworfen sein. Dies sei nicht beabsichtigt.