31. Juli 1919: Weimarer Verfassung beschlossen
Vor 88 Jahren, am 31. Juli 1919, beschloss die Nationalversammlung der Weimarer Republik die Weimarer Reichsverfassung. Die Nationalversammlung war das verfassunggebende, erste demokratisch gewählte Parlament der Weimarer Republik. Die Verfassung trat am 11. August 1919 in Kraft. Einige Artikel der Weimarer Verfassung sind noch heute im Grundgesetz enthalten.
Andere Artikel sind nur im zeitgeschichtlichen Kontext zu verstehen: Artikel 80 zum Beispiel führt aus, dass das Kolonialwesen ausschließlich Sache des Reichs sei: 1920 mussten dann alle Kolonien laut Versailler Vertrag abgetreten werden. Einige Artikel dokumentieren die Übergangsphase vom Kaiserreich zur Republik. So steht in Artikel 108, dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden. Der Staat verlieh fortan auch keine Orden und Ehrenzeichen mehr. Kein Deutscher durfte von ausländischen Regierungen Titel oder Orden annehmen. Artikel 123 sicherte erstmalig allen Deutschen Versammlungsfreiheit zu. Dieser Artikel wurde fast identisch als Artikel 8 Absatz 1in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Nur "unbewaffnet zu versammeln" heißt nun "ohne Waffen zu versammeln".
Bericht in der Vossischen Zeitung
Die Bedeutung und Stimmung der Versammlung gibt ein Bericht der Berliner Vossischen Zeitung vom 1. August 1919 wieder: "Die neue Reichsverfassung entgiltig angenommen" titelte die Zeitung. Nach einer zwölfstündigen Dauersitzung sei es zur Verabschiedung der neuen Verfassung gekommen. Mit Nachdruck weist der Autor auf die neue Nationalflagge hin: "...und in diesem historischen Augenblick neuer deutscher Geschichte [wird] eine Fahne in den Farben Schwarz-Rot-Gold auf dem Gebäude der Nationalversammlung aufgezogen." Der weitere Text führt die Stimmabgaben aus: "Die Mehrheit setzte sich aus Sozialdemokraten, Demokraten und Zentrum zusammen, gegen die Verfassung stimmten die beiden Rechtsparteien und die Unabhängigen. Das Ergebnis wurde mit lebhaften Beifallsrufen begrüßt."