"Kinder-Regelsätze auf neuer Grundlage berechnen"
Die im Konjunkturpaket II enthaltene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren wird von Experten begrüßt. Gleichzeitig betonten die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 9. Februar 2009, dies könne nur ein erster Schritt sein. Nötig sei vielmehr eine grundlegende Neuorientierung bei der Berechnung der Kinder-Regelsätze.
So betonte Heinz Hilgers vom Deutschen
Kinderschutzbund mit Blick auf den Koalitionsentwurf (
16/11740): „Auch mit der Erhöhung
sind wir weiter im falschen System, weil nach wie vor keine
kinderspezifische Regelung existiert.“
Drei statt zwei Altersstufen für Kinder
Kinder im Wachstumsprozess benötigten mehr Geld für Bekleidung und Nahrungsmittel als Erwachsene und außerdem zusätzliche Mittel für die schulische und außerschulische Bildung. „Deshalb ist jede Ableitung von 60 oder 70 Prozent eines Erwachsenen-Regelsatzes völlig falsch“, ergänzte Hilgers.
Auch der Paritätische Gesamtverband zeigte sich
grundsätzlich zufrieden mit der Einführung der dritten
Altersstufe von sechs bis 14 Jahren. Diese sieht vor, den
Hartz-IV-Regelsatz für Kinder dieser Altersgruppe auf 246 Euro
zu erhöhen. Bisher gab es zwei Altersstufen: Kinder bis 14
Jahre erhielten 211 Euro und Kinder ab 14 Jahre 281 Euro.
"Regelsatz-Höhe nicht sachgerecht"
Ulrich Schneider,für den Paritätischen Gesamtverband geladen, sagte, eine solche Dreiteilung entspreche den Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen sehr viel mehr als die alte Regelung. Die Höhe der Regelsätze hält der Verband aber nach wie vor für „nicht sachgerecht“, da dem keine spezifische Bedarfsprüfung der Kinderbedarfe vorausgegangen sei. Auch Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte „eigenständige, nicht vom Erwachsenensatz abgeleitete Kinderregelsätze“.
Ein positives Echo bei den Experten fanden die Pläne der
Bundesregierung, Kurzarbeit länger als bisher zu fördern
und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen in dieser Zeit zu
unterstützen. Für die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen
Wuttke, Kurzarbeitergeld könne ein wichtiger Ansatz
sein, „um Beschäftigung im Rahmen des Gesamtpaketes zu
stabilisieren“.
Arbeitgeber sehen "Fehlanreiz"
Auch sei das Ziel, Kurzarbeit für sinnvolle Qualifizierung zu nutzen „grundsätzlich vernünftig“. Einschränkend fügte Wuttke hinzu: „Die vorgesehene rechtliche Verbindung von Kurzarbeit und Qualifizierung stellt dies aber geradezu auf den Kopf.“ Denn von ihr würde der Fehlanreiz ausgehen, „irgendeine Qualifizierung“ vorzunehmen, nur um die zusätzliche finanzielle Entlastung beim Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Nachbesserungsbedarf sieht die BDA auch in Bezug auf die so
genannten Beschäftigungssicherungsvereinbarungen zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei denen Arbeitnehmer zum Beispiel
auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten, um ihren Arbeitsplatz zu
erhalten. „Diese Vereinbarungen dürfen sich nicht nur
für das Kurzarbeitergeld, sondern auch für das
Arbeitslosengeld nicht zum Nachteil der Betroffenen
auswirken“, sagte Wuttke.
"Gefahr von Mitnahmeeffekten"
Für den DGB betonte Wilhelm Adamy, dass die Anreize zur Qualifizierung während der Kurzarbeit zwar zu begrüßen seien, „es besteht jedoch die Gefahr von Mitnahmeffekten". Er forderte deshalb einen detaillierten Qualifizierungsplan, aus dem hervorgeht, inwieweit die Maßnahmen direkt dem Betrieb zugute kommen.
Außerdem müsse man eine Grenze ziehen, an der die
Verantwortung der Beitragszahler für betriebliche
Weiterbildungsmaßnahmen aufhört. „Es kann nicht
Aufgabe der Beitragszahler sein, einen Master oder Bachelor zu
fnanzieren“, sagte Adamy.
"Quote viel zu hoch angesetzt"
Kritisch zu den Regierungsplänen äußerte sich Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. „Für kleinere Unternehmen ist das Weiterbildungserfordernis eine erhebliche finanzielle Belastung“, sagte er.
Eine „klare Absage“ erteilte Dannenbring der Regelung,
den Unternehmen erst dann die Sozialversicherungsbeiträge
vollständig zu erstatten, wenn die
Qualifizierungsmaßnahme mindestens die Hälfte der
ursprünglichen Arbeitszeit beträgt. „Gerade
für kleine und mittlere Unternehmen ist diese Quote viel zu
hoch angesetzt“, kritisierte er.
Liste der geladenen Sachverständigen
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
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Statistisches Bundesamt
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Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
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Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU e.V., DIE JUNGEN UNTERNEHMER BJU
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Der Paritätische Gesamtverband
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Deutscher Kinderschutzbund e.V.
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Jörg Hofmann