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Namentliche Abstimmung: Änderung des Grundgesetzes - Artikel 45d (29.05.2009)
Zur Annahme dieses Gesetzentwurfs ist die
Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages
erforderlich, das sind mindestens 408 Stimmen.
Namentliche Abstimmung: Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d) 16/12412 | |
Stimmen | |
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Gesamt: | 528 |
Ja: | 445 |
Nein: | 54 |
Enthaltungen: | 29 |
Der Gesetzentwurf ist mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. |
Namensliste der Abstimmungen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24585880_kw22_nachrichtendienste_sp/namabst