Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Bürokratieabbau - Sprit für den Jobmotor
Weniger Bürokratie ist mehr Wirtschaft
"Der große Schriftsteller William Somerset Maugham hat die
Bürokratie mit der Sintflut verglichen. Allerdings
befürchtete er, dass die Menschen bei der nächsten
Sintflut nicht im Wasser, sondern im Papier ertrinken würden.
Das bleibt uns hoffentlich erspart; denn wir haben in den
vergangenen Jahren begonnen, wichtige Schritte zum Abbau von
Bürokratie zu unternehmen: zum Beispiel durch die
verpflichtende Bürokratiekostenmessung nach dem
Standardkostenmodell, durch die Einsetzung eines hochrangig
besetzten Normenkontrollrates sowie durch die
Mittelstandsentlastungsgesetze I bis III."
(Edelgard Bulmahn, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie)
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gegeben, 25 % der gemessenen Bürokratiekosten bis Ende 2011 einzusparen. Die Erreichung dieses Ziels ist politisch konfliktreich und nicht einfach. Gegen die Abbauziele bestehen teilweise erhebliche Widerstände von Einzelinteressen oder sie sind aufgrund der föderalen Strukturen nur schwer umsetzbar.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ist das Ziel der Bundesregierung, 25 % der Bürokratiekosten abzubauen, kontrovers debattiert worden. Zu diesem Themenbereich fanden verschiedene Anhörungen und Gespräche, zum Beispiel mit dem Normenkontrollrat, statt.
Dokument dazu:
Unterrichtung durch den Nationalen Normenkontrollrat
Jahresbericht 2008 des Nationalen Normenkontrollrats -
Bürokratieabbau - Jetzt Entscheidungen treffen
-
BT-Drs. 16/10039 -
Die erfolgreiche und transparente Umsetzung des Standardkosten-Modells (SKM)
Unter Bürokratiekosten im Sinne des Standardkosten-Modells (SKM) sind Kosten zu verstehen, die natürlichen oder juristischen Personen durch Informationspflichten entstehen. Hierzu zählen alle Fälle, in denen Wirtschaft, Bürger oder Verwaltung durch den Staat verpflichtet sind, Anträge, Formulare, Statistiken auszufüllen. Die Verpflichtung, Nachweise und Dokumentationen zu führen, gehört ebenfalls dazu. Das Modell misst die durch staatliches Handeln verursachten Belastungen der Wirtschaft. Vorteil ist die Ermöglichung eines gesteuerten quantitativen Bürokratieabbaus.
Dokument dazu:
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung 2008 zur Anwendung des
Standardkosten-Modells
und zum Stand des Bürokratieabbaus -
BT-Drs. 16/11486 -
Die Erarbeitung und Verabschiedung von drei Mittelstands-Entlastungsgesetzen
Im Jahr 2006 wurden mit dem "Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz" 16 Einzelvorhaben zur Beseitigung bürokratischer Hemmnisse in Kraft gesetzt. Im Jahr 2007 folgte das "Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz" mit weiteren 19 Einzelvorhaben. Mit diesen beiden Gesetzen wurde der Grundstein für eine durchgreifende Entlastung von unnötiger Bürokratie und Überregulierung gelegt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und die Attraktivität des Standortes Deutschland insgesamt zu stärken, wurde ein "Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz" im Jahr 2008 verabschiedet, das den eingeleiteten Entbürokratisierungsprozess konsequent fortsetzt.
Dokumente dazu:
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft - BT-Drs. 16/1407 -
Beschlussempfehlung und Bericht: - BT-Drs. 16/2017 - - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft - BT-Drs. 16/4764 -
Beschlussempfehlung und Bericht: - BT-Drs. 16/5522 - - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft - BT-Drs. 16/10490 -
Beschlussempfehlung und Bericht: - BT-Drs. 16/11622 -
Umstellung der papiergebundenen
Arbeitgeberbescheinigungen auf ein elektronisches Verfahren
(ELENA-Verfahren)
Eines der wichtigsten Vorhaben zum Abbau bestehender
Bürokratiekosten in den Unternehmen stellt die Einführung
des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA-Verfahren) dar. Das
Vorhaben sieht vor, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur
Ausstellung von Papierbescheinigungen abzulösen und durch ein
elektronisches Verfahren zu ersetzen. Der Gesetzentwurf sieht
zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem
Bereich Arbeitslosengeld, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor.
Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise
auszubauen und ab 1.1.2015 alle weiteren Auskünfte,
Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das
Verfahren einzubeziehen.
Dokument dazu:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des
elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Verfahrensgesetz) -
BT-Drs. 16/10492 -
Beschlussempfehlung und Bericht: -
BT-Drs. 16/11666 -