Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (CDU/CSU) ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses
© DBT/Studio Kolhmeier
Rechtspolitik im Fokus
Das Urheberrecht für Schulbücher, der Informantenschutz der Presse, die Reform des Unterhaltsrechts für Kinder oder die grundlegende Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern: Mit all diesen und vielen weiteren Themen befasst sich der Rechtsausschuss. Als sogenannter Gesetzgebungsausschuss berät er federführend Gesetzesvorlagen auf dem Gebiet der Rechtspolitik, vor allem dem Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. Die 31 Mitglieder, überwiegend Juristinnen und Juristen, beurteilen ferner, ob der Bundestag in ausgewählten Verfahren vor Bundesverfassungsgericht Stellung nehmen soll. Seinen Empfehlungen folgt das Plenum in der Regel.
Der Ausschuss ist allerdings keine allgemeine Beschwerdeinstanz für Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, und übt auch keine allgemeine Rechtsaufsicht über die anderen Gewalten aus.