4. Oktober 2010
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Das Internet schafft Transparenz – das betrifft
gesellschaftliche Organisationen und Unternehmen, aber auch den
einzelnen Menschen. Die Bewertung dieser Transparenz und das
Datenschutzbewusstsein standen gestern unter anderem im Mittelpunkt
der Projektgruppensitzung unter dem Vorsitz von Manuel
Höferlin (FDP). Das Veröffentlichen von Informationen in
sozialen Netzwerken sei das Wahrnehmen persönlicher Freiheit,
das in vielen Fällen eine wertvolle gesellschaftliche
Diskussion fördere, argumentierte ein Mitglied der
Projektgruppe. Der Einzelne habe auch das Recht zur
Selbstgefährdung, und es müsse einen Diskurs darüber
geben, ob diese Transparenz des Einzelnen positiv oder negativ zu
bewerten sei.
Recht auf Anonymität
Solches Wissen
über den Einzelnen könne aber auch missbraucht werden,
wurde im Laufe der Diskussion entgegnet – gerade in
nicht-demokratischen politischen Systemen. Es sei nirgendwo
demokratiefördernd, wenn jeder wisse, was jeder andere denke.
Zudem seien im Internet nicht nur Menschen unterwegs, die
Informationen verbreiten wollten. Viele Leute wollten einfach nur
online einkaufen oder etwas lesen. Vielmehr, so wurde
ausgeführt, müssten Regularien geschaffen werden für
eine Welt, in der alle Nutzer gut leben könnten – sowohl
diejenigen, die maximale Offenheit fordern, als auch diejenigen,
die sich mitunter im Internet „nackt“ fühlen. Im
Übrigen gehe es häufig auch um die Preisgabe von Daten
Dritter, zum Beispiel auf Fotos.
Datenschutz bei besonders schutzwürdigen
Gruppen
Einig zeigten sich die Mitglieder der Projektgruppe darin, dass es
einer genauen Klärung bedürfe, wo eine spezielle
Schutzbedürftigkeit beginne, etwa von Kindern und
Jugendlichen. Dazu müssten Prinzipien entwickelt werden, wann
und wie der Staat eingreifen darf beziehungsweise soll.
Prinzipien, Ziele, Werte
Neben den Themen
Datenschutzbewusstsein, Recht auf Anonymität und Datenschutz
bei schutzwürdigen Gruppen wurden auch die Themen
kollidierende Rechtsgüter, die Frage des Schutzgegenstandes
und der Verzicht auf Rechtspositionen angesprochen. Diese Aspekte
sind weitere Bestandteile des ersten Komplexes des Arbeitsprogramms
„Datenschutz – Prinzipien, Ziele, Werte“.
Arbeit am Papier
Die Mitglieder der
Projektgruppe diskutierten zudem darüber, wie bereits
vorliegende Textbeiträge aus den Reihen der
Projektgruppenmitglieder mit Blick auf den Zwischenbericht der
Enquete-Kommission zusammengeführt werden können. Dabei
verständigten sich die Mitglieder darauf, auf der Basis der
Diskussionsinhalte und der eingereichten Beiträge einen
möglichst konsensfähigen Text zu erarbeiten.