1. November 2010
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maxppp
Die Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft
ist das Thema der dritten Anhörung der Enquete-Kommission am
29. November 2010 ab 13 Uhr. Wie bei allen Anhörungen im
Deutschen Bundestag werden die Experten durch die im Bundestag
vertretenen Fraktionen benannt, und zwar entsprechend dem
Kräfteverhältnis im Parlament. Demnach benennt die
CDU/CSU-Fraktion vier Sachverständige, die SPD und die
FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen Die Linke. und
Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Experten. Zudem
formuliert jede Fraktion im Vorfeld Fragen an die Experten, die
diese schriftlich beantworten. Die Antworten dienen den
Kommissionsmitgliedern als Vorbereitung. In der Anhörung
stellen sie den Experten dann weitere Fragen. Über den Link
unten geht es zum Fragenkatalog der Fraktionen.
Fragen an die Experten
Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das
Internet übertragen und sind im geltenden Urheberrecht die
Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern gleichermaßen
berücksichtigt? Beim Thema Urheberrecht treffen verschiedene
Interessen aufeinander: Einerseits ermöglicht die kostenlose
Verbreitung künstlerischer und geistiger Werke im Internet den
einfachen Zugang zu Musik, Filmen, Texten und Bildern. Das
Verbreiten und Vervielfältigen ohne eine Vergütung an die
Urheber bedroht andererseits die Existenzgrundlagen der
Künstlerinnen und Künstler sowie die damit verbundenen
Strukturen bei Verlagen, Musik- und Filmproduzenten. Welchen
Einfluss haben die technischen Entwicklungen auf die Situation der
Urheber? Muss das Gefüge zwischen Nutzern, Urhebern und
Verwertern neu ausgelotet werden?
In der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft haben
auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,
Fragen an die Experten zu formulieren. Zum Forum gelangen Sie
über den Link unten.
Übrigens: Eine Ausnahme zum oben beschriebenen Verfahren
stellte die Anhörung zum Thema Netzneutralität der
Enquete-Kommission am 4. Oktober 2010 dar. Wegen des sehr
kurzfristig anberaumten Termins bekamen die Anhörpersonen in
diesem Fall die Fragen zwar vorab, nahmen dazu aber mündlich
in der Anhörung Stellung. Die schriftlichen Antworten reichten
sie nach der Anhörung ein.