*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.5.3.2    Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Interesse an Produkten, die weder ihre Gesundheit noch ihre Sicherheit gefährden. Sie haben aber auch Interesse an Produkten, die mit ihren ethischen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen vereinbar sind. Das bedeutet zum einen, dass die Produkte selbst sicher und nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen, und dass zum anderen die Herstellung der Produkte Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließt. Es bedeutet aber auch, dass Käuferinnen und Käufer zunehmend Interesse daran haben, wie die Produkte hergestellt werden. Kurzum: Es wird Wert auf die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Sozialstandards und die Einhaltung der Menschenrechte gelegt. Dies gilt nicht nur für Gebrauchsgegenstände. Auch bei Geldanlagen spielen solche Beweggründe zunehmend eine Rolle, z. B. bei der Anlage von Geldern für die private Rentenversorgung (vgl. Kapitel 2.4.5).

3.5.3.2.1  Qualitäts- oder Gütesiegel

Der Sicherheitsaspekt und die entsprechenden Prüfsiegel sind Käuferinnen und Käufern über Jahrzehnte vertraut. Bei Kauf und Gebrauch von Gegenständen für Haushalt und Freizeit wird auf diese Siegel geachtet bzw. diejenigen, die Gegenstände ohne Siegel kaufen, sind sich häufig einer möglichen Gefährdung durch dieses Produkt bewusst. Es gab auf europäischer Ebene eine Untersuchung der Direktion für Gesundheit und Verbraucherschutz, wo bei dem europäischen Siegel für technische Einrichtungen „CE“ festgestellt wurde, dass in allen Mitgliedstaaten eine Großzahl der Kunden das Siegel identifizieren, vor allem auf Elektrogeräten, Spielzeug und Kommunikationstechnologie. Die meisten der befragten Personen gingen davon aus, dass dieses Siegel eine besondere Prüfung kennzeichnet, kannten aber nicht die genaue Bedeutung. Obwohl das CE-Siegel von über 60 Prozent der Befragten auf den Produkten identifiziert wird, beeinflusst dies nur bei drei Prozent immer die Kaufentscheidung. 49 Prozent sagten, dass sie beim Kauf nie darauf achten.

Qualitäts- oder Gütesiegel sind eine Entscheidungshilfe, wenn für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar ist, was mit dem Siegel an Informationen verbunden ist. Natürlich wird eine Vielzahl von Gütezeichen eher zur Verwirrung als zur Klarheit von Produktinformationen beitragen. Deshalb ist die Einführung des neuen Biosiegels in der Bundesrepublik ein Schritt zur Einheitlichkeit, Transparenz und Sicherheit für die Kaufentscheidung von Lebensmitteln und anderen Gegenständen. Das Biosiegel erhalten nur Erzeuger und Hersteller, die der EG-Öko-Verordnung gerecht werden und sich vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Durch den EU-weiten Standard und ein einfaches und unbürokratisches Vergabeverfahren können Erzeuger, Hersteller und Handel sofort einsteigen. Parallel zum Biosiegel dürfen auch die Verbandszeichen der Öko- und Anbauverbände oder Eigenmarken des Handels oder der Hersteller verwendet werden. So können Verbraucher weiterhin schnell die von ihnen bevorzugten Produkte erkennen und erwerben (vgl. Kapitel 3.6.1und 7.7.1).

Mit der Vorlage des Grünbuchs der Europäischen Kommission „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (Europäische Kommission 2001c) wird die Einführung eines Gütesiegels für soziale Verantwortung nicht mehr allein von Gewerkschaftsseite oder den Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen. Über ein solches soziales Gütesiegel    könnten, ähnlich dem genannten Biosiegel, über EU-weiten Standard und ebenso unbürokratische Vergabeverfahren bestehende Initiativen und „Labels“ auf höherer Ebene gebündelt werden.

Eines der ersten Siegel, das nicht technische Sicherheit sondern soziale und gesellschaftliche Werte, nämlich die Produktion von Teppichen ohne Kinderarbeit betraf, war „RUGMARK“. Dieses Siegel für „fairen Handel“ wurde 1994 aus der Arbeit von Menschenrechtsorganisationen in Indien entwickelt und dann durch Entwicklungspolitik unterstützt. Die Differenz aus höheren Verkaufspreisen der Teppiche wurden für den Freikauf von Kindern aus Schuldknechtschaft und für den Schulbesuch der arbeitenden Kinder verwendet (SPD 1996).

Die Herstellung und Beachtung von Produktionsbedingungen ist auch Ziel von Fair-Trade-Gütezeichen. Die Verkaufspreise sind so gestaltet, dass die Produzenten die Preise erhalten, die ihren Lebensunterhalt, einschließlich z. B. des Schulbesuchs ihrer Kinder, sichern können. Gleichzeitig wird über höhere Erzeugerpreise auch eine Verbesserung der sozialen Arbeits- und Infrastruktur angestrebt. Transfair, eine der ersten Fair-Trade-Handels­organisationen in Deutschland, begann zunächst mit Kaffee, mit zunehmenden Erfolgen bezog Transfair weitere landwirtschaftliche Produkte in sein Sortiment ein. Für die Preise des Endprodukts auf dem europäischen Markt bedeutet dies nur einen geringen Aufschlag.

Wer also Produkte aus ökologischem Landbau oder Produkte ohne Kinderarbeit erwerben möchte, kann sich an den entsprechenden Siegeln orientieren. Wer die Verbesserung der Einkommen der Produzenten unterstützen möchte, wird „fair gehandelte“ Produkte kaufen. Der Erwerb von Produkten mit diesen sozial und/oder ökologisch begründeten Siegeln fördert also die Zielsetzung hinter dem Siegel. Das heißt aber auch: der Erfolg dieser Siegel hängt davon ab, dass die Produkte gekauft werden. Entscheidungen gründen sich also nicht alleine auf Produkt- und Siegelkenntnis, sondern – vor allem bei Entscheidungen durch öffentliche Auftraggeber oder Unternehmen, Gesellschaften, Vereine etc. – auch auf den Willen, die Zielsetzung zu unterstützen. Hier gibt es parlamentarische Initiativen, den Import von landwirtschaftlichen fair-trade-Produkten aus Entwicklungsländern zu fördern und im öffentlichen Beschaffungswesen Fair-Trade-Produkte zu bevorzugen (Bündnis 90/Die Grünen 2002; seit Jahren werden auf Beschluss des Bundestages in seinen gastronomischen Einrichtungen Fair-Trade-Produkte angeboten), was über Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage (Informationskampagnen, bessere Vermarktungsstrukturen) und eine entsprechende Änderung der EU-Beschaffungsrichtlinie für die öffentliche Hand erreicht werden kann.

3.5.3.2.2  Soziale und ökologische Verhaltenskodizes von Unternehmen

Transparenz für Verbraucherentscheidungen herzustellen, beabsichtigen auch Organisationen wie Clean Clothes Campaign. Hier werden jedoch die Arbeitsbedingungen z.B. in Zulieferbetrieben für Kleidungs- und Sportartikelhersteller bekannter Markennamen untersucht und öffentlich gemacht. Unter anderem wird als Fallbeispiel berichtet, wie in den Nähwerkstätten vor allem junge Frauen und meist noch minderjährige Mädchen unter menschenunwürdigen Bedingungen zu Löhnen unter Existenzniveau mit ständigen Gewalt- und Vergewaltigungsdrohungen bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten. Selbst wenn es im jeweiligen Land Arbeitnehmer- und Organisationsrechte gäbe, werden diese von Seiten der Zulieferunternehmen mit Kündigungsdrohungen o. ä. unterlaufen. Ein im Verhältnis ebenfalls geringer Preisaufschlag auf die Produkte könnte nach Ansicht dieser Organisationen die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen in den tausenden von Zulieferbetrieben für internationale Konzerne oder transnationale Unternehmen wesentlich verbessern. Da Arbeitsbedingungen wie die beispielhaft genannten offenbar nicht Einzelfälle sind, ist ein Ziel der Arbeit dieser Organisationen, auf die Vereinbarung und Einhaltung von sozial und ökologisch orientierten Verhaltenskodizes durch die internationalen Konzerne und transnationalen Unternehmen hinzuwirken. Verbraucherinnen und Verbraucher tendieren nach solchen Informationen über negative Produktionsbedingungen eher dazu, sich gegen den Kauf zu entscheiden. Gerade Hersteller von Mode- oder Sportartikeln bzw. von stark nachgefragten Produkten achten hier zunehmend auf ihr Image (vgl. Kapitel 3.6und 10.3.4).

Im Gegensatz zur Kaufentscheidung aufgrund von Güte- und Qualitätssiegeln führt „Naming and Shaming“ wie bei der Information über Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben eher zum Kaufverzicht oder Boykott. Dies kann in Konsequenz jedoch auch negative Wirkungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Denn wenn sich die ‚angeprangerten‘ Unternehmen entschließen, sich von dem Zulieferbetrieb aufgrund eingegangener Verpflichtungen im Rahmen von Verhaltenskodizes zu trennen, gibt es für viele Menschen keine Arbeit mehr. Die Erfahrung hat gezeigt, dass an anderer Stelle neue Zulieferbetriebe eingerichtet werden, die unter ebenso schlechten Bedingungen produzieren. Deshalb empfehlen Nichtregierungsorganisationen den Kundinnen und Kunden der transnationalen Unternehmen inzwischen, auch nicht einfach nur die Produkte zu boykottieren. Es werden öffentlich Adressen bekannt gemacht, um mit persönlichen Schreiben an die Unternehmen zu fordern, dass vereinbarte soziale und ökologische Kodizes eingehalten werden, ohne dass die Lieferverträge gekündigt werden.




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