Gebühren für Kfz-Zulassung
Autofahrer müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug künftig erst zugelassen wird, wenn sie die damit verbundenen Gebühren gezahlt haben. Nach dem Deutschen Bundestag stimmte am 18. März auch der Bundesrat einem entsprechenden Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zu. Danach hat es künftig jedes Land selbst in der Hand, ob es Zulassungen an die Entrichtung aktueller oder gar rückständiger Gebühren koppeln will.
Die Länder, die ursprünglich eine bundesweit verbindliche Regelung im Straßenverkehrsgesetz angestrebt hatten, schieben zum Teil eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen vor sich her. Zugleich bleibt es nach dem Willen der Länder bei den heute strengen Voraussetzungen für den Betrieb einer Schule zur Ausbildung von Fahrlehrern. Danach müssen Interessenten zuvor mindestens drei Jahre lang bereits im Besitz einer Fahrschulerlaubnis gewesen sein. Der Bund wollte diese Bedingung abschaffen.