Sexuelle Gewalt gegen Kinder
Familie. Der Bundestag hat am 17. März einen Antrag der Koalitionsfraktionen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ( 15/3211) befürwortet. Für den Antrag stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP, die Union enthielt sich der Stimme. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung ( 15/4553) des Familienausschusses. In ihrer Initiative waren die Antragsteller dafür eingetreten, den strafrechtlichen Schutz sowie den Opferschutz fortzuentwickeln und eine umfassende Gesamtstrategie für eine wirkungsvolle Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder zu erarbeiten.
Im Einzelnen fordern die Abgeordneten in ihrer Initiative die Bundesregierung auf, den Anfang 2003 beschlossenen "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten stetig weiterzuentwickeln und umzusetzen. Wichtig sei auch der Ausbau des Kinder- und Jugendtelefons sowie der Aufbau der Elterntelefone. Weiter fördern solle die Bundesregierung das bundesweite Informationszentrum zu Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung. Aus der Sicht der Parlamentarier soll auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Darunter verstehen sie die Mitarbeit in den Gremien der Vereinten Nationen und der EU.
In der abschließenden Ausschussberatung hatte die SPD argumentiert, die sexuelle Ausbeutung von Kindern müsse genauso wie Drogendelikte als Teil der organisierten Kriminalität verstanden werden. Dieses Problem müsse zum dauerhaften Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms des Auswärtigen Amtes gemacht werden. Von der Tourismusbranche erwartet die SPD, das Thema ernsthafter zu begleiten und mit ihren Partnern entsprechende Seminare und Fortbildungen zu veranstalten.
Die Union verwies darauf, in der vergangenen Wahlperiode selbst einschlägige Initiativen unternommen zu haben. Dabei habe sie unter anderem die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Sexualstrafrecht verlangt, den sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen einzustufen und bereits die Anbahnung von Kontakten, bei denen es zum sexuellen Missbrauch von Kindern käme, strafrechtlich wirksamer zu erfassen. Auch sie erkannte die Notwendigkeit, berufs-ethische Standards für die Tourismusbranche zu schaffen und erklärte sich mit der Zielsetzung des vorliegenden Antrags weitgehend einverstanden.
Bezogen auf die Unionsforderung nach einer Verschärfung des Strafrechts äußerten Bündnis 90/Die Grünen Skepsis an den begrenzten Möglichkeiten des Strafrechts. Mit Blick auf die Zahl von 16.000 Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder gelte es, verstärkte Anstrengungen bei der Präventivarbeit und Aufklärung zu unternehmen.
Die FDP-Fraktion nannte den vorliegenden Antrag ein "willkommenes Signal", um erneut für diesen Problembereich zu sensibilisieren. In ihren Augen stellt das Thema eine Dauerherausforderung dar. Bereits unter liberalen Justizministern sei erreicht worden, dass Pornographie mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden könne.