Hochbaustatistikgesetz
Verkehr und Bauwesen. Auf Ablehnung stieß am 16. März im Verkehrsausschuss ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf (15/4738), der Gemeinden und Gemeindeverbände von Berichtspflichten beim Hochbaustatistikgesetz entbinden wollte. Bei der Debatte betonte auch die Koalition die Notwendigkeit, den Gesamtkomplex statistischer Erhebungen im Sinne eines Bürokratieabbaus zu überprüfen. An die Adresse der Bundesländer gerichtet kritisierte sie aber, dass die jährlich zu ermittelnden Daten der Baufertigstellungsstatistik je nach Bauvorhaben und nach Bundesland künftig von der auskunftspflichtigen Bauaufsichtsbehörde, dem Bauherren oder dem mit der Baubetreuung Beauftragten an das jeweilige Statistische Landesamt gemeldet werden müssten.
So käme es zu einer Verlagerung der Berichtspflicht von öffentlichen hin zu privaten Institutionen. Die damit verbundene Mehrbelastung stehe einem angestrebten Bürokratieabbau entgegen. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, man nehme sich zurzeit sämtliche statistische Erhebungen und die damit verbundenen Kosten vor. Er forderte in diesem Zusammenhang mehr "Ehrlichkeit" von den Parlamentariern. Die seitens der Länder geäußerten Wünsche nach Bürokratieabbau stünden im Widerspruch zu dem Informationsbedürfnis des Parlaments. Gehe es nach letzterem, könnte es eher noch mehr Daten geben. Die monatlich erhobenen Baufertigstellungen seien unverzichtbar, da sie wichtige Informationen zur konjunkturellen Entwicklung des Landes liefere. Die Opposition nannte die Argumente der Bundesregierung "nicht nachvollziehbar". Die Gemeinden empfänden die Berichtspflicht als "Klotz am Bein". Würde der Vorschlag des Bundesrates umgesetzt, könne dies auch zu einer Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren führen.