Nachhaltige Entwicklung
Umwelt. Der Umweltausschuss hat am 16. März einstimmig einen Entschließungsantrag aller vier Fraktionen angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung bei der Fortschreibung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen.
Mit der im April 2002 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven für Deutschland" hatte die Regierung vier vorrangige Handlungsfelder festgelegt und 21 Indikatoren definiert, mit denen eine nachhaltige Entwicklung messbar und quantifizierbar werden soll. Leitgedanke der Strategie ist es, mit heutigem Denken und Handeln die Lebenssituation der derzeitigen Generation zu verbessern, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden Generationen zu verschlechtern.
Im November 2004 hatte die Regierung mit dem Fortschrittsbericht 2004 ( 15/4100) eine erste Evaluierung (Bewertung) vorgelegt. Der von der Bundesregierung bereits im Jahr 2001 als Beratergremium berufene Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hatte dazu eine Stellungnahme erarbeitet, deren Empfehlungen in die künftige Nachhaltigkeitsstrategie einfließen sollen. Dies gilt vor allem für die vom Beirat vorgeschlagenen Handlungsfelder und Querschnittsaufgaben. Der Empfehlung zufolge sind die Bereiche "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung", "Forschung und Innovation", "Prävention, Demografie und Infrastruktur", "Verbraucherpolitik/Lebensstile, internationale Vernetzung" und "Biologische Vielfalt und nachhaltige Finanzpolitik" bei der Weiterentwick-lung der Nachhaltigkeitsstrategie verstärkt zu berücksichtigen.
Der Ausschuss spricht sich zudem für ein "Zieldreieck der nachhaltigen Entwicklung" aus, das von der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" entwickelt wurde. Danach stehen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele gleichberechtigt und gleichwertig zueinander und formen eine dreidimensionale Perspektive mit Querschnittscharakter für eine nachhaltige Gesellschaftspolitik.
Die drei Bereiche der ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit seien nur gemeinsam zu sichern und zu verbessern, da sie "einander bedingen und nicht teiloptimiert werden können", wie es in der Begründung heißt. Ferner soll der Bundestag es als seine besondere Aufgabe ansehen, die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Regierung kritisch zu begleiten. Dabei soll das Parlament den Informationsaustausch, die Vernetzung sowie die Kooperation mit anderen politischen und gesellschaftlichen Akteuren der Nachhaltigkeit verstärken.