Plenardebatte
Menschenrechte. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, dass sie sich für eine Fortsetzung der Reform der Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen (UN) einsetzt. Insbesondere seien dabei die Vorschläge der von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten "Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" zu berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag ( 15/5118) wurde am 17. März im Plenum mit Mehrheit angenommen.
Die Menschenrechtskommission, so die Auffassung von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen, habe in den letzten Jahren ihren Auftrag, sich für die weltweite Achtung der Menschenrechte einzusetzen und konsequent gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, immer weniger erfüllt, da ein Teil der Mitgliedstaaten dies systematisch verhindert habe. Die "Hochrangige Gruppe" habe daher auch offen ihre mangelnde Glaubwürdigkeit und Professionalität kritisiert und vorgeschlagen, die Mitgliedschaft in der MRK auf alle Staaten, die sich in der UNO zusammengeschlossen haben, zu erweitern.
Die Bundesregierung sollte sich nach Ansicht der Koalition weiterhin in den Verhandlungen über eine Reform der MRK darauf hinwirken, dass bei den Tagungen künftig verstärkt Parlamentarier vertreten sind. Auch sei weiterhin eine "angemessene" Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen zu sichern. Initiativen zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft, Partnerschaftsprojekte von Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Dialogforen über die menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen seien weiterhin aktiv zu unterstützen.
Abgelehnte wurde am selben Tag ein Antrag der CDU/CSU ( 15/5098), in dem sich die Fraktion dafür stark gemacht hatte, Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Menschenrechtsmechanismen wiederherzustellen. Wie dringend notwendig eine Reform dieser Mechanismen sei, mache die Situation in etlichen Staaten, in denen Menschenrechte massiv und systematisch eingeschränkt oder nicht eingehalten würden, deutlich. Resolutionen zu Staaten, in denen Menschenrechte gebrochen würden, seien in der Vergangenheit entweder nicht behandelt oder abgelehnt worden.
Dabei habe sich gezeigt, dass sich immer fragwürdigere Allianzen von Staaten gebildet hätten, die sich gegenseitig schützten und unterstützten, um eine kritische Diskussion über die politische Situation in ihren jeweiligen Ländern zu verhindern. Mit ihrem Vorgehen beabsichtigten diese Staaten, die Menschenrechtsschutzsysteme zu schwächen und zu beschädigen, indem sie deren Glaubwürdigkeit untergraben.
Die CDU/CSU hatte deshalb die Regierung aufgefordert, sie müsse mit den anderen Staaten der Europäischen Union genau prüfen, wie die Gremien im UN-Menschenrechtsbereich neu organisiert werden könnten. Zu fragen sei auch, welche Gremien geschaffen werden sollten, um effiziente und überzeugende Arbeit leisten zu können.
Mit der Mehrheit der Koalition und der FDP wurde ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/4397) zu der Situation in Nepal angenommen. In ihm wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihr Engagement bei der Förderung von Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in dem südasiatischen Land fortzusetzen. Es soll ferner auf den nepalesischen König eingewirkt werden, zur Demokratie zurückzukehren und so schnell wie möglich Parlamentswahlen durchzuführen.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der FDP ( 15/3231). Mit ihm wurde von der Bundesregierung unter anderem verlangt, sich zusammen mit den EU-Partnern bei der nepalesischen Regierung und den Maoisten für die Wiederaufnahme von Friedensgesprächen einzusetzen und zur Beendigung der gegenseitigen Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen aufzurufen. Der Menschenrechtsausschuss hatte zu beiden Anträgen Beschlussempfehlungen ( 15/4899) vorgelegt.
Abgelehnt wurden des Weiteren ein Antrag der CDU/CSU ( 15/3709), in dem die Fraktion gefordert hatte, die Presse- und Meinungsfreiheit im Internet weltweit durchzusetzen, und zwei Anträge der FDP ( 15/4402, 15/4405). Die Fraktion hatte zum einen verlangt, die Menschenrechte in der Volksrepublik China einzufordern. Zum anderen hatte sie die Regierung auffordern wollen, "umgehend" einen Entwurf für ein Gesetz zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu erarbeiten und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Das Abkommen enthalte unter anderem ein universelles Diskriminierungsverbot. Der Menschenrechtsausschuss hatte zu diesen Themen ebenfalls Beschlussempfehlungen ( 15/5040, 15/4953, 15/4898) vorgelegt.
Ferner begrüßte das Parlament einstimmig unter anderem das Eintreten der Europäischen Union (EU) gegen die Todesstrafe. Das Parlament unterstützte die Regierung bei ihren Bemühungen, sich weiter für eine weltweite Abschaffung einzusetzen. Die EU hatte ihren Jahresbericht 2004 zur Menschenrechtslage (RatsDok. Nr. 11922/1/04 REV 1) vorgelegt. Der Menschenrechtsausschuss hatte zu diesem Thema eine Beschlussempfehlung ( 15/4757) vorgelegt.