Der demografische Wandel und seine Folgen
Laut Geschäftsordnung des Bundestages sind sie die "vorbereitenden Beschlussorgane" des Deutschen Bundestages: die Ausschüsse. Sie haben eine enorme Bedeutung für die parlamentarische Arbeit, denn sie leisten einen erheblichen Teil der fachlichen Vorbereitung im Prozess der Gesetzgebung. In einer kleinen Serie geht es um die wichtigsten Funktionen von Ausschüssen. Heute: Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Es gilt, ältere Menschen stärker als bisher in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Gleichzeitig muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Kindertagesbetreuung ausgebaut werden. Das sind nur einige der umfangreichen Problemstellungen, denen sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) widmet. Die 31 Mitglieder, von denen jeweils elf den Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU und je drei den Oppositionsfraktionen angehören, diskutieren beispielsweise auch über das Jugendschutzgesetz und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Unterausschüsse
Angesichts der vielfältigen Aufgabenfelder sind dem Ausschuss die Kinderkommission unter Vorsitz der Linken-Abgeordneten Diana Golze sowie der Unterausschuss Bürgerliches Engagement mit dem Vorsitzenden Michael Bürsch (SPD) zugeordnet. Während in der Kinderkommission aus jeder Fraktion ein Mitglied sitzt, das einmal pro Wahlperiode für eine bestimmte Zeit den Vorsitz übernimmt, arbeiten im Unterausschuss 13 Mitglieder vorrangig an der Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements".
Mehr Krippenplätze
Eines der Hauptprojekte, mit dem sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2008 beschäftigt hat, war das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ( 16/9299). Ende Mai wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Vorgesehen ist, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren schrittweise bis 2013 auf eine bundesweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent anzuheben. Ab 1. August 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben.
Am 24. September 2008 empfahl der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition die Annahme des Gesetzentwurfs, der allerdings infolge der Ausschussberatungen noch eine Reihe von Änderungen erfahren hatte. Der Bundestag folgte zwei Tage später der Empfehlung des Ausschusses ( 16/10173).
Jugendschutzgesetz
Mit der gleichen Stimmenverteilung wurde Anfang Mai auch eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes ( 16/9024) verabschiedet. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz sieht vor, Kinder und Jugendliche besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen zu schützen. Dazu wurde unter anderem der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien erweitert sowie die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben.
Einstimmige Rentenerhöhung
Der Verdoppelung der Renten von Contergan-Opfern ( 16/9025) zum 1. Juli 2008 haben hingegen alle Fraktionen zugestimmt. Ursprünglich hatte ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, die Renten lediglich um fünf Prozent zu erhöhen. Der Ausschuss berät derzeit darüber, ob noch weitergehender Änderungsbedarf besteht.