Im Bundestag notiert: Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen
Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen) ( 16/13115), soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden. Da die mit der Änderung erfolgten Anpassungen dem geltenden deutschen Recht, insbesondere dem Gentechnikgesetz, entsprächen, bedürfe es keiner Änderung der Rechtslage in Deutschland, schreibt die Bundesregierung. Das Aarhus-Übereinkommen wird um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ergänzt.
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