Das Parlament
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Nr. 21 / 22.05.2006
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345 Euro Sozialhilfe in Ost und West

Neue Bemessungsgrundlage

Arbeit und Soziales. Der Regelsatz für Sozialhilfe soll nach Vorstellungen der Bundesregierung vom 1. Januar 2007 an bundeseinheitlich 345 Euro monatlich betragen. Diese Bemessungsgrundlage werde auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 des Statistischen Bundesamtes vorgeschlagen, erläuterte die Regierung am 17. Mai im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die konkrete Höhe der Sozialhilferegelsätze müsse dann von den Ländern festgelegt werden. Thema im Ausschuss waren zudem die Pläne der Koalition zur Korrektur der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform.

Die derzeitigen Regelsätze in Höhe von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten beruhen den Angaben zufolge auf der EVS von 1998. Für die Regelsatzbemessung würden die unteren 20 Prozent der Haushaltseinkommen - ohne Sozialhilfeempfänger - zugrunde gelegt. Als Posten neu aufgenommen worden sei beispielsweise die Nutzung des Internets. Hierfür werde ein monatlicher Wert von 3,11 Euro berücksichtigt. Auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II soll künftig in ganz Deutschland 345 Euro betragen.

Die Regierung erläuterte, dass rund 60.000 bis 80.000 Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt und rund 500.000 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bezögen. Nach dem Sozialgesetzbuch wird die Bemessungsgrundlage alle fünf Jahre auf Basis einer neuen EVS überprüft. In den Zwischenjahren wird sie analog zur Entwicklung des aktuellen Rentenwertes fortgeschrieben.

Die Fraktion Die Linke forderte, die geplante Mehrwertsteuererhöhung bei der Neuberechnung des Regelsatzes zu berücksichtigen, da diese die unteren Einkommen besonders treffe. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangte, Schulbuchkosten in die Regelleistung zu übernehmen. Beides lehnte die Regierung ab. Die FDP-Fraktion erkundigte sich danach, ob die EVS auch nach Regionen unterschiedene Aussagen treffe. Das verneinte die Regierung. Wenn die Länder regionale Untersuchungen haben wollten, müssten sie dies beim Statistischen Bundesamt beantragen.

Die SPD-Fraktion kündigte an, zum Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/1410) einen Entschließungsantrag einbringen zu wollen. Dieser solle deutlich machen, dass das Fördern "genauso wichtig" sei wie das Fordern. Die Unions-Fraktion erläuterte, die Einigung der Koalition auf eine neue Form der Existenzgründungsförderung für Arbeitslose werde in das Gesetzgebungsverfahren zu den Korrekturen an den Hartz-IV-Arbeitsmarktreformen einbezogen. Ziel sei, dass die neue Förderung mit dem Fortentwicklungsgesetz zum 1. August 2006 in Kraft tritt.

Die Ich-AG-Regelung läuft zum Juli dieses Jahres aus. Die Koalitionsfraktionen hatten sich darauf geeinigt, diese mit der zweiten Förderform, dem Überbrückungsgeld, zu einer neuen Unterstützung zu verschmelzen. Danach sollen Arbeitslose bis zu neun Monate eine Pauschale von 300 Euro monatlich zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie sich selbstständig machen. Die Pauschale allein kann weitere sechs Monate gezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die selbstständige Existenz als tragfähig einstuft.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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