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Fünf gute Gründe

Ein Wahlplädoyer

Jede Stimme zählt.
© dpa - Report
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Am 27. September 2009 sind über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Fünf gute Gründe, weshalb auch Sie wählen gehen sollten.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. In besonderer Weise trifft das auf den Bundestag zu. Denn das Parlament ist das einzige Verfassungsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird.

Der Bundestag ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger.

Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, nehmen ihre Probleme und Anliegen auf und tragen sie ins Parlament als dem zentralen Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert sowie notwendige Entscheidungen getroffen werden. Wer Ihre Interessen in Berlin vertritt, müssen Sie nicht dem Zufall überlassen. Gehen Sie zur Wahl.

Der Bundestag ist das Forum für den politischen Ideenwettbewerb. 

Wirtschaftskrise, Klimawandel, alternde Gesellschaft: Deutschland steht vor großen politischen Herausforderungen. Wie sie bewältigt werden können, darüber gehen die Konzepte der Parteien, die sich zur Wahl stellen, teils erheblich auseinander. Mit Ihrer Stimme können Sie Einfluss darauf nehmen, welche Partei sich im politischen Ideenwettbewerb durchsetzt. Lassen Sie nicht die anderen allein über die Zukunft des Landes entscheiden. Gehen Sie zur Wahl.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.

Der Ausgang der Bundestagswahlen bestimmt, welche Partei den Bundeskanzler stellt. Denn zu seiner Wahl braucht er die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie also nicht allein über die Zusammensetzung des neuen Bundestages mit. Sie nehmen zugleich Einfluss darauf, wer in Deutschland die Regierungsgeschäfte führt, die Bundesminister bestimmt und die Leitlinien der Politik der Bundesregierung verantwortet. Darum: Gehen Sie zur Wahl.

Der Bundestag erlässt Gesetze, die unser aller Leben betreffen.

Ob Ausbau der Kleinkindbetreuung, Patientenverfügungen oder Videoüberwachung auf Bahnhöfen: Die Bundesregierung kann viele Gesetzesvorhaben initiieren. Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann sie kein einziges davon umsetzen. Denn der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er beschließt Gesetze, die unser aller Leben betreffen. Nutzen Sie die Chance mitzubestimmen, in was für einer Gesellschaft wir leben. Gehen Sie zur Wahl.

Der Bundestag entscheidet über die Staatsausgaben.

Ohne Geld läuft gar nichts in der Politik. Und deshalb läuft auch nichts ohne das Parlament. Denn der Bundestag hat wie viele andere Parlamente auch das Budgetrecht: Alle Ausgaben des Staates müssen von ihm genehmigt werden. Ein Recht, das gerade in Zeiten, in denen Regierungen milliardenschwere Konjunkturpakete schnüren, von eminenter Bedeutung ist. Zugleich ist die richtige Haushaltspolitik ein Thema, über das die Parteien sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Indem Sie einer Partei Ihre Stimme geben, können Sie die Ausgabenpolitik des Bundes ein Stück weit mitgestalten. Deshalb: Gehen Sie zur Wahl.




Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/warum/stimme_zaehlt/index.jsp

Stand: 14.09.2009