Können Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen das Ergebnis einer Bundestagswahl einlegen? Ja. Die Möglichkeit dazu hat jeder Wahlberechtigte, auch jede Gruppe von Wahlberechtigten und – aufgrund ihres Amtes – die Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand persönlich betroffen ist oder nicht.