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21 Vereinigungen als Parteien anerkannt

Wahlausschuss verwehrt Zulassung zur Bundestagswahl in 30 Fällen

© DBT/photothek.net
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Der Bundeswahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2009 am Freitag, 17. Juli 2009, 21 kleinere politische Vereinigungen nach den Maßgaben des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes als Partei anerkannt. 31 Vereinigungen, die ebenfalls die Zulassung beantragt hatten, verwehrte der Wahlausschuss die Anerkennung als Partei. Die im Bundestag und in Landtagen in Fraktionsstärke vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen, NPD und DVU müssen sich dieser Überprüfung nicht unterziehen, um zur Bundestagswahl am 27. September zugelassen zu werden.

Neben der frist- und formgerechten Einsendung eines so genannten Beteiligungsantrags beim Bundeswahlleiter sind für die Anerkennung einer Partei der Organisationsgrad der Vereinigung, die Mitgliederzahl und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit maßgeblich. So müssen die Vereinigungen nachweisen, dass sie über einen Bundesverband und über Landesverbände verfüge. Sie müssen zudem öffentlich deutlich machen, dass sie an der politischen Willensbildung in Deutschland mitwirken wollen.

"Kein ernsthafter Wille zur Beteiligung am politischen Prozess"

Als Partei anerkannt wurden in der gut vierstündigen Sitzung unter anderem die Piratenpartei, die Bayernpartei, die Partei Bibeltreuer Christen, die Ökologisch-Demokratische Partei, die Deutsche Kommunistische Partei, die Rentnerinnen und Rentner Partei, die Freien Wähler Deutschlands und die Freie Union. Die Anerkennung als Partei bedeutet allerdings nicht die Zulassung einzelner Landes- oder Kreiswahlvorschläge. Über diese entschieden die zuständigen Landes- und Kreiswahlausschüsse am 31. Juli dieses Jahres.

Mehreren Spaßparteien wie der Anarchistischen Pogo-Partei, der Raucherpartei, der Bergpartei oder der von der Satirezeitschrift Titanic initiierten „Die Partei“ verwehrte der Bundeswahllausschuss die Anerkennung, da sie zu wenige Mitglieder, keine Struktur oder keinen ernsthaften Willen zur Beteiligung am politischen Prozess nachweisen konnten.

52 Vereinigungen geprüft

Neben dem Bundeswahlleiter Roderich Egeler, der dieses Amt in seiner Funktion als Präsident des Statistischen Bundesamtes innehat, gehören dem Bundeswahlausschuss Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien an. Der Bundeswahlausschuss hatte über die Anträge von 52 Vereinigungen zu entscheiden. In einem Fall, der Pogo-Partei, erübrigte sich eine Entscheidung, da sich diese Vereinigung inzwischen aufgelöst hat.

Im Einzelnen hat der Bundeswahlausschuss folgende Parteien und politischen Vereinigungen als Parteien anerkannt oder nicht anerkannt:

DIE FREIHEITLICHEN

die Freiheitlichen

nicht anerkannt
BPD

Bürger Partei Deutschland

nicht anerkannt
FAMILIE

Familien-Partei Deutschlands

anerkannt
DIE VIOLETTEN

Die Violetten; für spirituelle Politik

anerkannt
CM

CHRISTLICHE MITTE - für ein Deutschland nach GOTTES Geboten

anerkannt
PBC

Partei Bibeltreuer Christen

anerkannt
APPD

Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands

nicht anerkannt
BP

Bayernpartei

anerkannt
PIRATEN

Piratenpartei Deutschland

anerkannt
HUMANWIRTSCHAFT

HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI

nicht anerkannt
PASS

Partei der Arbeitswilligen und Sozial Schwachen – Antidiskriminierungsverband

nicht anerkannt
HEIDE

Heimat Deutschland

nicht anerkannt
Die PARTEI

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Eliten

nicht anerkannt
ödp

Ökologisch-Demokratische Partei

anerkannt
PSG

Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale

anerkannt
DIE GRAUEN

DIE GRAUEN – Generationspartei

nicht anerkannt
ÜPD

"ÜberPartei" Deutschlands

nicht anerkannt
Volksabstimmung

Ab jetzt... Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung

anerkannt
DKP

Deutsche Kommunistische Partei

anerkannt
Pi

Partei-Interim

nicht anerkannt
RENTNER

Rentner-Partei-Deutschland

anerkannt
DIE FREIEN

Deutschlands FREIE WÄHLER

nicht anerkannt
Die Tierschutzpartei

Mensch Umwelt Tierschutz

anerkannt
RRP

Rentnerinnen und Rentner Partei

anerkannt
REP

DIE REPUBLIKANER

anerkannt
DD

DEMOKRATIE-DD-DEUTSCHLAND

nicht anerkannt
ADM

Allianz der Mitte

anerkannt
AVR

Auch wir sind das Volk: Die Rentner

nicht anerkannt
BüSo

Bürgerrechtsbewegung Solidarität

anerkannt
D-BÜ

Demokratische Bürgerbewegung!

nicht anerkannt
BDG

Bündnis der Generationen

nicht anerkannt
ESBAP

Europäische Soziale Bürger Arbeiter Partei

nicht anerkannt
FWD

Freie Wähler Deutschland

anerkannt
ZENTRUM

Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

anerkannt
BPA

BPA-Die Bürgerpartei für "ALLE"; damit wir "ALLE" etwas bewegen! In Politik und Wirtschaft.

nicht anerkannt
GFP

Global Future Party

nicht anerkannt
FW

Freie Wähler Niedersachsen - Bürgerinitiativen, Bürgerlisten und unabhängige Wählergemeinschaften

nicht anerkannt
DVD

Demokratische Volkspartei Deutschlands

anerkannt
MLPD

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

anerkannt
SAG

SOZIALE ALTERNATIVE FÜR GERECHTIGKEIT

nicht anerkannt
FBU

FREIE BÜRGER UNION

nicht anerkannt
POP

POGO-PARTEI

hat sich aufgelöst
TP

Tempelhof-Partei - Direkte Demokratie findet jetzt statt!

nicht anerkannt
PRSG

Partei für Recht und Soziale Gerechtigkeit

nicht anerkannt
FREIE UNION

Freie Union

anerkannt
FWG

Die Freie FREIE WÄHLER GEMEINSCHAFT
Unabhängige Gruppe Deutschland Partei Union Vereinigung

nicht anerkannt
RAUCHERPARTEI

Raucherpartei Deutschland

nicht anerkannt
CDXL

Center Demokraten; Wir sind das Volk - Wir stehn im Mittelpunkt

nicht anerkannt
D.D.B.P.

Deutsche Demokratische Bürger Partei

nicht anerkannt
ULPD

Unabhängige Liberale Partei Deutschland

nicht anerkannt
B

die Bergpartei

nicht anerkannt
A-S-D-U

Alternative Soziale Demokratische Union

nicht anerkannt
 

Wahlvorschläge mussten bis zum 23. Juli 2009, 18 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entschieden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 31. Juli 2009.

Am Donnerstag, 6. August 2009, entschied der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse.





Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/wen/kleinparteien/index.jsp

Stand: 26.08.2009