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Stimmabgabe per Brief - eine bewährte Alternative

In Deutschland gibt es das Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht

Die Zahl der Briefwähler steigt.
© dpa
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Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Kein Problem. Denn es gibt ja die Briefwahl. Eine Gebrauchsanleitung.

Es soll ja Menschen geben, die von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. „Leider kann ich dieses Mal nicht wählen gehen“, heißt es dann. „Da bin ich gerade im Urlaub in Australien.“ Oder: „Meine Lebensgefährtin wohnt in Berlin, ich in Bonn, wir sehen uns nur am Wochenende. Nur um meine Stimme abzugeben, werde ich am 27. September daher ganz bestimmt nicht in Bonn bleiben.“  

Briefwahl wurde vereinfacht

Verständliche Gründe. Und doch kein Anlass, seine Stimme zu verschenken. Denn es gibt ja die Briefwahl. Und bei dieser Bundestagswahl ist es sogar so einfach wie nie zuvor, per Brief zu wählen. Denn der Bundestag hat Anfang 2008 das Wahlrecht vereinfacht. So müssen Briefwähler nicht mehr wie bisher besondere Gründe glaubhaft machen, weshalb sie am Wahlsonntag ihre Stimme nicht persönlich abgeben können.

Und so funktioniert es: Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl aus, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, und senden Sie ihn per Post, Fax oder E-Mail an die für Sie zuständige Gemeindebehörde. Selbstverständlich können Sie ihn dort auch persönlich vorbeibringen. Lediglich die Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Briefwahl kann in der Regel bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden, in bestimmten Ausnahmefällen sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Wahlrechtsgrundsätze bleiben gewahrt

Auf Ihren Antrag hin werden Ihnen folgende Unterlagen ausgehändigt oder zugesandt:

  • ein mit dem Dienstsiegel der zuständigen Behörde versehener Wahlschein, auf dem Ihr Name steht, 
  • ein amtlicher Stimmzettel Ihres Wahlkreises,
  • ein amtlicher Wahlumschlag,
  • ein amtlicher Wahlbriefumschlag, der bereits mit der Anschrift versehen ist, an die Sie den Wahlbrief schicken müssen,
  • sowie ein ausführliches Merkblatt, das Ihnen bei der Briefwahl behilflich sein soll.    

Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie nur diesen in den Wahlumschlag, den Sie danach verschließen. Den Wahlumschlag wiederum stecken Sie gemeinsam mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag und verschließen ihn ebenfalls. So kann der Stimmzettel ungelesen vom Wahlschein, auf dem ja Ihr Name steht, getrennt werden; das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Dass die Wahl frei erfolgt ist, wird dadurch sichergestellt, dass Sie auf dem Wahlschein mit Ihrer Unterschrift an Eides statt erklären, dass die Stimmen persönlich, auf jeden Fall aber nach Ihrem erklärten Willen abgegeben wurden.  

Kostenlose Zustellung innerhalb Deutschlands

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um diese Zeit die Wahllokale schließen und die Auszählung der Stimmen beginnt. Geben Sie daher den Wahlbrief bereits einige Tage vor der Wahl zur Post. Selbstverständlich können Sie auch direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen und den Wahlbrief danach sofort an die angegebene Anschrift schicken oder persönlich dort vorbeibringen. Innerhalb Deutschlands müssen Sie den Wahlbrief übrigens nicht frankieren. Anders sieht es aus, wenn Sie ihn im Ausland zur Post geben.

Achten Sie unbedingt darauf, die Briefwahl in der beschriebenen Weise vorzunehmen, da nur korrekt abgegebene Wahlbriefe als gültige Stimmen gezählt werden. Doch keine Sorge: Mithilfe des Merkblatts, das Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt wird, ist das ein Kinderspiel.




Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/wie/briefwahl/index.jsp

Stand: 14.09.2009