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Wie wird man Wahlhelfer?

630.000 Bürgerinnen und Bürger sorgen für einen guten Wahlverlauf

© dpa
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Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich etwa 630 000 Wahlhelfer. Auch zur Bundestagswahl am 27. September 2009 werden sie in den rund 90 000 Wahlvorständen der Stimmbezirke gebraucht. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Man meldet sich freiwillig beim Landeswahlleiter oder seinem zuständigen Wahlamt oder die Gemeinde beruft sie ein. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein so genanntes Erfrischungsgeld.

Wie wird man Wahlhelfer?

Für jeden Wahlbezirk, dem etwa 2500 Wahlberechtigte zugehören, ernennt die Gemeinde einen Wahlvorstand. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelfern, die verschiedene Funktionen haben und dafür keine besonderen Kenntnisse brauchen. Die Gemeinde beruft dazu Wahlberechtigte, indem sie Bürger anschreibt, die schon bei vorherigen Wahlen ein Ehrenamt übernommen hatten, oder es melden sich Freiwillige. Hat ein Wahlamt zu wenig Helfer, kann sie Bürger dazu verpflichten. Die Wünsche der Wahlhelfer, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Was machen Wahlhelfer?

Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für ein Wahllokal oder ein Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.

Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer spezielle Aufgaben:

  • Wahlvorsteher
    Der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahllokal bekannt. Er sorgt für die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde.
  • Schriftführer
    Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.
  • Beisitzer
    Die Beisitzer geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7 Uhr  und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, das Wahllokal bleibt selbstverständlich geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt.




Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/wie/wahlhelfer/index.jsp

Stand: 14.09.2009