Eine der Projektgruppen der Enquête-Kommission befasst sich ja seit einigen Wochen bereits mit dem Thema Netzneutralität. Zur Netzneutralität steht der Breitbandausbau der Netze in enger Verbindung, da Engpässe das Dilemma um die diskriminierungsfreie Weiterleitung der Datenpakete verstärken. In Drucksache 17/4348 vom 29. Dezember 2010 legt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Fraktion ihre Strategie zum Breitbandausbau nun dar.
Darin finden sich einige Zahlen zur derzeitigen Breitbandversorgung, die nach einer Erhebung des TÃœV Rheinland Mitte 2010 bei 92,3 Prozent der deutschen Haushalte lag, die Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s erhalten können (S. 3). Den zugrundeliegenden, nicht unumstrittenen Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sieht die Bundesregierung ausweislich der Antwort (S. 7) als “eigene Erhebung des Bundes” und als “objektive Basis” an. Die kürzlich vorgelegte Ende Original-Link -->Cisco-Studie (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Oxford und Oviedo) kommt allerdings zu abweichenden Zahlen, die nun durch die Bundesregierung dahingehend erklärt werden, dass die Zahlen der Studie “Qualitätstests”, nicht aber Verfügbarkeitszahlen darstellen. Sowohl die Cisco-Studie als auch die gesamte Antwort der Bundesregierung enthalten interessante Fakten zum Breitbandausbau und zur Netzneutralität, die dem interessierten Blogleser zur Lektüre empfohlen seien.
Die gute Nachricht: Auf die Frage, ob “die Bundesregierung den Zugang zu breitbandigem Internet als Teil der Daseinsvorsorge” versteht (S. 10), antwortet die Regierung zwar nicht mit einem einfachen “ja”, aber zählt immerhin eine flächendeckende Breitbandversorgung “zur Grundversorgung im Sinne des TKG”.