Eine der Projektgruppen der Enquête-Kommission befasst sich ja seit einigen Wochen bereits mit dem Thema Netzneutralität. Zur Netzneutralität steht der Breitbandausbau der Netze in enger Verbindung, da Engpässe das Dilemma um die diskriminierungsfreie Weiterleitung der Datenpakete verstärken. In Drucksache 17/4348 vom 29. Dezember 2010 legt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Fraktion ihre Strategie zum Breitbandausbau nun dar.
Darin finden sich einige Zahlen zur derzeitigen Breitbandversorgung, die nach einer Erhebung des TÜV Rheinland Mitte 2010 bei 92,3 Prozent der deutschen Haushalte lag, die Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s erhalten können (S. 3). Den zugrundeliegenden, nicht unumstrittenen Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sieht die Bundesregierung ausweislich der Antwort (S. 7) als “eigene Erhebung des Bundes” und als “objektive Basis” an. Die kürzlich vorgelegte Ende Original-Link -->Cisco-Studie (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Oxford und Oviedo) kommt allerdings zu abweichenden Zahlen, die nun durch die Bundesregierung dahingehend erklärt werden, dass die Zahlen der Studie “Qualitätstests”, nicht aber Verfügbarkeitszahlen darstellen. Sowohl die Cisco-Studie als auch die gesamte Antwort der Bundesregierung enthalten interessante Fakten zum Breitbandausbau und zur Netzneutralität, die dem interessierten Blogleser zur Lektüre empfohlen seien.
Die gute Nachricht: Auf die Frage, ob “die Bundesregierung den Zugang zu breitbandigem Internet als Teil der Daseinsvorsorge” versteht (S. 10), antwortet die Regierung zwar nicht mit einem einfachen “ja”, aber zählt immerhin eine flächendeckende Breitbandversorgung “zur Grundversorgung im Sinne des TKG”.
“Die gute Nachricht: Auf die Frage, ob “die Bundesregierung den Zugang zu breitbandigem Internet als Teil der Daseinsvorsorge” versteht (S. 10), antwortet die Regierung zwar nicht mit einem einfachen “ja”, aber zählt immerhin eine flächendeckende Breitbandversorgung “zur Grundversorgung im Sinne des TKG”.
Zehn Jahre nach der doch begrüßenswerten Initiative D21 ist es allerdings schon unverständlich, daß (breitbandiges) Internet noch immer nicht eindeutig zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt. Die Kommission sollte es doch in Anbetracht der inzwischen unverkennbar wachsenden Abhängigkeit des Arbeitsmarktes und in Hinsicht auf neue administrative digitale Verfahren (PA, DE-Mail etc.), die das Privatleben betreffen, als eine ihrer wesentlichen Aufgaben betrachten, das gesellschaftlich-politische Daseinsvorsorgekonzept mit ihrem Handeln zu erweitern. Hier wäre es auch ratsam, das Grundgesetz entsprechend auf den Prüfstand zu stellen, um die digitale Kluft im Sinne eines fortschrittlichen Wirtschaftswachstums und des kulturell unumgänglichen Bedürfnisses zu überwinden.
Mit digitalen Grüßen
I. Groepler-Roeser
- GdMKK Leipzig -
… gestatte ich mir die folgende weitere Anmerkung:
Öffentliche Daseinsvorsorge und – ~Fürsorge sind zudem zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die gern auch mal verkehrt herum getragen werden und die Grundlagn in der Diskussion um die Vorsorge stark beeinträchtigen. Ein Vorgeschmack läßt sich hier lesen: Ende Original-Link -->http://www.ewerk.hu-berlin.de/node/33.
Ohne eine grundsätzliche Klärung durch das BVerG oder den BGH läßt sich kaum das daraus Folgende eindeutig erfragen. Und solange es kein Gesetz gibt, welches die Verfahrens- und Finanzierungsfrage (mehr als nur ‘Bereitstellung’) regelt, fühlen sich die Kommunen an nichts gebunden – (flächendeckend…).
Ein kurzer Hinweis, im Rahmen der Frequenzvergabe für LTE wurde den Anbietern ja auferlegt besonders die unterversorgten Gebiete zuerst zu erschliessen. Ich halte es nicht für richtig die LTE Versorgung nun in Statistiken für Breitbandverfügbarkeit einzurechnen. Preise, Latenzen und Qualität der Mobilfunkzugänge sind in keinster Weise mit DSL oder DOCSIS vergleichbar. Auch nicht, wenn LTE deutlich besser als UMTS ist.
Das mit LTE sehe ich auch so. LTE darf nicht als Breitband zählen, vor allem, wenn man die Frequenzen so wählt, dass man die Zellen gross macht, was den Durchsatz bei vielen Teilnehmern in einer Zelle entsprechend senkt. Doppelte Nutzerzahl = halbe Bandbreite, d.h. je erfolgreicher LTE ist, desto weniger ist es Breitband.
LTE sollte man also für richtigen Mobilfunk nutzen, denn der leidet darunter ja sonst auch wieder.
Das mit dem “offiziellen” Ausbau ist so eine Sache. Man mehme DSL als Beispiel. Da gibt es einzelne Straßen oder Häuser auf dem Land (nicht im Nirgendwo sondern zwischen Städten und größeren Ortschaften), die offiziell DSL bekommen können. Wird es dann aber beantragt, vergehen ein paar Wochen und dann muss einem Leider mitgeteilt werden, dass DSL in diesem speziellen Fall nicht zur Verfügung steht. Da ist also das Kabel 100 Meter zu lang, oder mal nass geworden oder auf einem Teilstück liegen genug Breitbandsignale parallel um keinen weiteren DSL Anschluss anbieten zu können. Alternative? UMTS, natürlich mit den ganzen vertraglichen Nachteilen.
Es geht dabei garnicht um DSL 16000 oder mehr. Nein, 1MBit/s für halbwegs vernünftiges surfen in der heutigen Flashwelt. Es geht nicht um Powersauger, sondern Menschen, die den Anschluss zwar selten dann aber beruflich brauchen. Um Updates und das ganze “überflüssige” Zeug.
Vor Jahren gab es auch noch den tollen Telekomanschluss für solche “abgelegenen” Gebiete. 256 kBit/s (so weit ich mich erinnere), für das gleiche Geld wie anderswo einige Megabit!
Netzneutralität? Kann man vergessen. Die ersten sind shon abgehängt.