FĂŒr die Anhörung der Projektgruppe âZugang, Struktur und Sicherheit im Netzâ der EnquĂȘte-Kommission zum Thema IPv6 am 21. Mai, ĂŒber die ich gestern
schrieb und fĂŒr die ich um Fragen bat, haben mich ein paar E-Mails mit Nachfragen erreicht. Ich möchte die Antworten hier öffentlich machen, denn die Fragen drehten sich darum, ob die Kommission das Thema IPv6 nicht bereits behandelt hĂ€tte. TatsĂ€chlich war es in der Projektgruppe Datenschutz und in der Projektgruppe NetzneutralitĂ€t angesprochen worden.
In dem von der Kommission mehrheitlich beschlossenen Vierten Zwischenbericht vom 2. Februar 2012 zum Thema NetzneutralitĂ€t (pdf, Bundestagsdrucksache 17/8536) ist auf Seite 17f. das Protokoll IPv6 in GrundzĂŒgen erklĂ€rt. Die knappen Handlungsempfehlungen der Projektgruppe erwĂ€hnen IPv6 nicht mehr.
In dem ebenfalls bereits beschlossenen FĂŒnften Zwischenbericht vom 15. MĂ€rz 2012 zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (pdf, Bundestagsdrucksache 17/8999) findet sich zu IPv6 wenig, obwohl in der Projektgruppe durchaus darĂŒber gesprochen wurde. Die Bestandsaufnahme, die in den ersten fĂŒnfzig Seiten dargelegt ist, erwĂ€hnt IPv6 gar nicht, auch in den Handlungsempfehlungen auf den folgenden knapp zehn Seiten wird nicht darauf eingegangen.
Keinerlei Handlungsempfehlungen zu diesem wichtigen Thema abzugeben, damit haben sich einige Abgeordnete und einige SachverstĂ€ndige nicht abfinden wollen. Daher landeten sie in einem Sondervotum der Fraktionen von SPD, Linken und GrĂŒnen, der sich die SachverstĂ€ndige Annette MuÌhlberg anschloss (und in einigen Punkten wie dem folgenden auch ich selbst). Der Unterpunkt “Datenschutz auf technischer Ebene (Deep Packet Inspection und IPv6)” ab Seite 83 in diesem Sondervotum enthĂ€lt folgende Empfehlung:
»Mit Nutzung von IPv6 ist es daher technisch moÌglich, jedem internetfaÌhigen EndgeraÌt eine dauerhafte, nur einmal vergebene IP-Adresse zuzuweisen. Somit ist die Kommunikation eines einzelnen EndgeraÌtes theoretisch uÌber Jahre hinweg nachvollziehbar.
Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen,
[...] Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, ihren Kunden ohne Mehrkosten die Auswahl zwischen dauerhaft festen und wechselnden IP-Adressen fuÌr ihre AnschluÌsse beziehungsweise EndgeraÌte anzubieten.«FĂŒnfter Zwischenbericht vom 15. MĂ€rz 2012, Seite 83f.: http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Datenschutz/Zwischenbericht_Datenschutz_Persoenlichkeitsrechte_1708999.pdf
Der Vorschlag kam ursprĂŒnglich aus Adhocracy, also vom “18. SachverstĂ€ndigen”, war allerdings nicht mehrheitsfĂ€hig. Daher wurde er Teil des Sondervotums.