Am Montag den 21. Februar tagt die Enquête-Kommission in einer Sondersitzung zum Thema Adhocracy.
Hierfür gibt es von den Sachverständigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und Ende Original-Link -->padeluun folgenden Beschlußantrag.
Online-Beteiligung der Öffentlichkeit: Werkzeug und Verfahren
Beschlussvorlage A-Drs. 17_24_015 Beschlussvorlage Online-Beteiligung
der Sachverständigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und padeluun
Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2010 in seiner 27. Sitzung die Einsetzung der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beschlossen. Der Antrag (Drucksache 17/950), der einstimmig angenommen wurde, beinhaltet den Auftrag der Kommission, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen.
Wörtlich heißt es in dem Einsetzungsbeschluss: „Die Enquête-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informiert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregungen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.“
Diesem hohen Anspruch muss die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ in besonderer Weise gerecht werden. Gerade deswegen hat sie in ihrer Sitzung am 13. September 2010 einstimmig das Konzept zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (A-Drs.17(24)005 und A-Drs.17(24)007). Spätestens Ende 2010 hätte das Beteiligungswerkzeug eingesetzt werden sollen.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 2011 beschlossen, das Angebot des Online-Dienstleisters des Bundestages für die Einführung des Projektes Adhocracy vom 29. Oktober 2010 abzulehnen. Die Ablehnung wurde mit hohen Kosten bei der Implementierung der Open-Source-Software in das Angebot des Deutschen Bundestages und einer langen Einführungszeit begründet.
Ziel unserer Initiative ist es, eine Verständigung zwischen allen Mitgliedern der Kommission zu erzielen, die den hohen Erwartungen an die gegebenen Versprechen zur besonderen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird, die mit dem Einsetzungsbeschluss zur Bürgerbeteiligung der Enquête-Kommission erzeugt wurden.
Um dem Beschluss des Bundestages zur Einsetzung der Enquête-Kommission vom 4. März 2010 sowie der einstimmigen Verabschiedung des Konzeptes für die „Online-Beteiligung der Öffentlichkeit“ am 13. September 2010 Rechnung zu tragen, beantragen wir als Sachverständige der Enquête-Kommission und als Mitglieder in der Online-AG der Kommission folgendes Vorgehen:
Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bezieht gemäß ihrem Einsetzungsbeschluss die Öffentlichkeit in die Arbeit der Kommission und der Projektgruppen auf der Grundlage des einstimmig beschlossenen Konzeptes zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Dies setzt voraus, dass die Kommission und die Projektgruppen ihre Prozesse sowie ihre Arbeitsweise und -abläufe auch auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.
Ziel ist zudem, die Öffentlichkeit bereits an der laufenden Diskussion und der Vorbereitung der Erstellung des Zwischenberichtes zu beteiligen. Der „18. Sachverständige“ muss sowohl die Möglichkeit haben, Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen. Die Projektgruppen und die Enquête behandeln die Eingaben aus der Online-Beteiligung wie im Beteiligungskonzept beschrieben.
Hierfür stellen wir als Sachverständige aller fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag der Enquête-Kommission in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy Liquid Democracy e. V. kostenfrei und innerhalb von zwei Tagen eine Instanz von Adhocracy zur Verfügung. Der Einsatz ist vorerst bis zum Abschluss der Evaluation der Online-Beteiligung vorgesehen.
- Bei der bereits beschlossenen Software Adhocracy handelt es sich um eine Open-Source-Software, die kostenfrei genutzt und von jedem angepasst werden kann. In Kooperation mit dem Hersteller Liquid Democracy e. V. und mit Unterstützung der Open-Source-Gemeinschaft stellen wir – als Sachverständige der Kommission – der Enquête-Kommission dieses Beteiligungsinstrument zur Verfügung.
- Diese Instanz von Adhocracy wird als offizielles Werkzeug zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Beschlusses der Enquête-Kommission vom 13. September 2010 in der Verantwortung des Sekretariates der Enquête-Kommission sowie in Kooperation mit den Entwicklern des Partizipationswerkzeuges Adhocracy eingesetzt.
- Die Obleute der Fraktionen und die neu einzurichtende Arbeitsgruppe Online-Beteiligung vereinbaren zeitnah, wie die Prozesse der Kommission und die Arbeitsweise und -abläufe Projektgruppen auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt werden können, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.
- Dabei sind weitere Verzögerungen beim Einsatz des Partizipationswerkzeuges zu vermeiden: bis zur endgültigen Definition der Prozesse werden vorläufige verwendet.
- Das Beteiligungssystem Adhocracy soll mit einem abgestuften Identifizierungsverfahren, angelehnt an das Verfahren bei den Öffentlichen Petitionen (E-Petitionen), auf der Webseite des Deutschen Bundestages ausgestattet werden.
- Nach Fertigstellung des Zwischenberichtes wird der Einsatz der bereits bestehenden Instrumente und insbesondere des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy bis zur Sommerpause des Deutschen Bundestages wissenschaftlich evaluiert und bewertet. Geprüft werden soll – sofern die Evaluierung den Erfolg bestätigt – auch, wie das Instrument zur Online-Beteiligung in das Angebot der Enquête-Kommission auf den Seiten des Deuschen Bundestages integriert werden kann und welche Anpassungen nötig oder gewünscht sind.
- Die Enquête-Kommission richtet, wie vom Ältestenrat angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung ein, die sich aus den Verfassern dieses Antrages sowie fünf weiteren Mitgliedern der Enquête-Kommission aus den Fraktionen des Deutschen Bundestages zusammensetzt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zeitnah konkrete und verbindliche Abläufe und Prozesse für die Sicherstellung der Beteiligungsmöglichkeit zu erarbeiten und hierzu auch konkrete Fristen zu formulieren.
- Um diese Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits bei der gegenwärtigen Vorbereitung des Zwischenberichtes sicherzustellen, werden die Obleute und die Vorsitzenden der Projektgruppen gebeten, zeitnah geeignete Vorschläge zu erarbeiten, wie mögliche Berichtsteile des Zwischenberichtes in dem Beteiligungswerkzeug zur Diskussion gestellt werden können. Hierbei sollte eine Kommentierung oder Überarbeitung, aber auch die Möglichkeit der Erstellung von Alternativvorschlägen bestehen. Ziel sollte es sein, dass jede Projektgruppe eine Beteiligung und öffentlichen Diskussion über alle wesentliche Teile ihres Berichts einplant.
- Grundsätzlich regen wir an, dass Textentwürfe der Kommission und insbesondere der Projektgruppen möglichst zeitnah und vollständig in das System eingepflegt werden, so dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit (des „18. Sachverständigen“) genauso wie für normale Mitglieder der Enquête-Kommission möglich ist. Die Verfasser möglicher Textentwürfe werden gebeten, ihre Textenwürfe möglichst frühzeitig zur Diskussion zu stellen.
Mit diesem Vorschlag wollen wir die teils hitzige Diskussion um die Online-Beteiligung und den „18. Sachverständigen“ versachlichen, und eine sofort nutzbare Lösung präsentieren, die dem am 13. September 2010 beschlossenen Beteiligungs-Konzept gerecht wird.
Uns ist dabei sehr wohl bewußt, dass die Einbindung der Öffentlichkeit eine neue Art der Kommunikation ist und weisen darauf hin, dass es für beide Seiten Neuland sein wird. Gerade deswegen ist ein Ausprobieren so wichtig um Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen zu können.
BESCHLUSS
Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beauftragt die Sachverständigen der Online-AG sowie das Sekretariat in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy mit der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges und wird dies gemäß dem Beteiligungskonzept vom 13. September zur Online-Beteiligung der Kommission nutzen.
Gleichzeitig wird die Kommission zeitnah, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung einrichten und verbindliche Verfahren und Prozesse definieren, um die Beteiligung sicherzustellen.
Danke für diesen Antrag!
Und wie manch einer ja schon weiss, habe ich dazu auch eine Petition eingereicht. Zeichnen kann man sie leider im Moment noch nicht, aber hier schonmal der Wortlaut: Ende Original-Link -->http://mrtopf.de/blog/politik-politics/eidg-petition/
Ich hoffe aber, dass sie mit dem kommenden Montag dann hinfällig wird!
Dann noch eine Bemerkung zur Online-Beteiligungs-AG: Diese sollte nach die transparenteste AG überhaupt sein, denn gerade dort ist ja wichtig, vor allem Input von aussen zu bekommen, um zu verstehen, warum welche Dinge vielleicht nicht funktionieren. Oftmals wird ja einfach ne Software dahingesetzt, die danach nie mehr auf die wirklichen Anforderungen des Live-Betriebs angepasst wird und daher wenig Resonanz erfährt. Andersrum ist es ähnlich wichtig, “hier draussen” zu verstehen, warum manches nicht so einfach geht, wie wir uns das vorstellen. Vielleicht haben wir ja auch noch Vorschläge, wie man es ändern oder was man anderes machen kann.
Im Moment hat man ja nur wenig Ahnung, wie erfolgreiche Online-Beteiligung eigentlich aussehen muss und gerade in der Enquete wäre IMHO eine grosse Lernmöglichkeit.
Sprich: Die Online-AG sollte selbst hauptsächlich über Adhocracy (und evtl. noch ne Mailing-Liste) kommunizieren.
fixed mal den link zu padeluun