Blog der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Die Online-Beteiligung kann endlich starten!

Freitag, 25. Februar 2011

Eine gemeinsame ErklĂ€rung der SachverstĂ€ndigen, die den Antrag zur EinfĂŒhrung von Adhocracy bei der letzten Sitzung der EnquĂȘte-Kommission gestellt haben:

Wir freuen uns, dass wir es möglich machen konnten, die Ende Original-Link -->Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der EnquĂȘte-Kommission mit Adhocracy umzusetzen. Auch der Ältestenrat des Bundestags trĂ€gt unseren Beschluß vom Montag mit. Nach monatelangen Verzögerungen ging es nun auf einmal recht schnell. Das freut uns!

Nun geht es um die Umsetzung. Noch kaum jemand weiß, wie so ein Ende Original-Link -->Beteiligungswerkzeug in diesem Kontext funktioniert, wir ahnen, aber wissen noch nicht, wo es hinfĂŒhrt. Klar ist uns in der EnquĂȘte: Adhocracy soll dem 18. SachverstĂ€ndigen helfen, seine Position zu finden und sie zu kommunizieren. Denn der „18. SachverstĂ€ndige“ setzt sich aus tausenden BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern zusammen, die gemeinsam VorschlĂ€ge einbringen, diskutieren, bewerten und dann einen Vorschlag abstimmen können. Dieser Vorschlag wird in die Runde der EnquĂȘte getragen. Man soll sich also den „18. SachverstĂ€ndigen“ so vorstellen, dass er in Zukunft in der Kommission mit am Tisch sitzt. Die Runde der EnquĂȘte hat dann – wie bei jedem anderen SachverstĂ€ndigen auch – die Möglichkeit, dessen VorschlĂ€ge zu diskutieren, zu akzeptieren, abzulehnen, zu ignorieren oder in Teilen einzuarbeiten.

In der heutigen Sitzung der Projektgruppe Urheberrecht haben wir beschlossen, den aktuellen Stand des dortigen Arbeitspapieres öffentlich zu machen. So hat der „18. SachverstĂ€ndige“ die Möglichkeit, die Texte aus der Projektgruppe der EnquĂȘte zu kommentieren, Alternativen zu formulieren oder den Konsens-Text zu unterstĂŒtzen. Dazu möchten wir betonen, dass die gemeinsam beschlossenen Texte aufgrund ihrer Natur nur selten Maximalpositionen darstellen. Die meisten Texte sind bereits durch die „Text-Tetris-Maschine“ gelaufen, wo Fragmente von vielen Personen – SachverstĂ€ndigen und Politikern – zusammengefĂŒgt worden sind.

Heute kommen die ersten Texte aus der Projektgruppe Urheberrecht, Montag die nÀchsten. Wir hoffen auf rege Beteiligung. Der Erfolg steht und fÀllt damit, wie zahlreich und kompetent Ihr alle Euch einbringt.

Am kommenden Montag hat die Projektgruppe NetzneutralitĂ€t ihre erste Sitzung und wird möglicherweise auch die Bereitstellung der bisherigen Arbeitspapiere beschließen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Datenschutz hat angekĂŒndigt, den 18. SachverstĂ€ndigen und dessen Arbeitswerkzeug Adhocracy zu unterstĂŒtzen. Eine konstruktive Mitarbeit an den Texten in Adhocracy wird sicher weitere Projektgruppen ermutigen, ihre Texte zur Diskussion zu stellen.

Die Abstimmung mit den bisherigen Arbeitsweisen der Projektgruppen wird sicherlich nicht einfach werden, ebenso die Integration langer Texte. Daher wird es auch mal haken oder sich die eine oder andere Arbeitsweise als schlecht erweisen – aber das gehört zu einem Experiment dazu.

Bitte beachtet: Die Arbeitsprogramme der Projektgruppen geben den Rahmen vor. Alle Projektgruppen beschreiben in der Regel erst einmal die gegenwĂ€rtige Lage und eventuell vorhandene Probleme oder WĂŒnsche. Handlungsempfehlungen oder deutlich wertende SĂ€tze kommen erst spĂ€ter – bei unserer Arbeit rutscht dem einen oder anderen Autor dies auch immer wieder in den Text, wird dann aber rausgestrichen und fĂŒr die spĂ€teren Kapitel aufgehoben. Daher die ausdrĂŒckliche Bitte: Forderungen oder Handlungsempfehlungen nur in den entsprechenden Kapiteln zu stellen.

Sicherlich habt Ihr auch viele Verbesserungsmöglichkeiten. In dem Bereich der Online-AG des Beteiligungswerkzeuges könnt Ihr die gerne vorbringen! Und wer sich an der Weiterentwicklung der Prozesse und der Software beteiligen möchte, kann dies Ende Original-Link -->ĂŒber die dazugehörige Mailingliste machen.

Ende Original-Link -->http://enquetebeteiligung.de/

Rechtliche PrĂŒfung zu Adhocracy

Donnerstag, 24. Februar 2011

Ich begrĂŒĂŸe das heutige Ergebnis der rechtlichen PrĂŒfung zur Betreuung von Adhocracy. Die PrĂŒfung hat ergeben, dass das Sekretariat der Enquete-Kommission das Tool betreuen darf, auch wenn es außerhalb des Deutschen Bundestages liegt. Die Vorgehensweise wurde heute auch durch den Ältestenrat des Bundestages gebilligt. Damit besteht die notwendige Rechtssicherheit. Jetzt gehen wir den nĂ€chsten Schritt.

Mit dem Kommissions-SachverstĂ€ndigen Alvar Freude habe ich bereits besprochen, die Adhocracy-Entwickler zu bitten, alle Kommissionsmitglieder, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Sekretariat so schnell wie möglich in die Feinheiten des Tools einzuweisen. Ich möchte die Veranstaltung in der nĂ€chsten Sitzungswoche durchfĂŒhren. DafĂŒr habe ich den 14. MĂ€rz um 18 Uhr vorgeschlagen.

Stellt Union Adhocracy erneut in Frage?

Dienstag, 22. Februar 2011

Nach langen und schwierigen Diskussion, in deren Verlauf die Union vergeblich immer neue Gegenargumente vorgetragen hat, hat die Enquete-Kommission gestern mit großer Mehrheit die EinfĂŒhrung des Beteiligungssystems – eigentlich nunmehr zum dritten Mal – beschlossen.  Mit einigem Befremden haben wir dann zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Axel E. Fischer, als einziges Mitglied der Kommission gegen den mĂŒhsam ausgehandelten Kompromiss gestimmt hat.

Nur wenige Minuten nach dem Ende der Sitzung – wohlgemerkt: nach der Sitzung, in der Sitzung hat er diese mit keinem Wort angedeutet – hat der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier im Blog der Enquete-Kommission  in einer ErklĂ€rung zur Abstimmung seine GrĂŒnde fĂŒr diese Ablehnung des Kompromissvorschlages dargelegt und erklĂ€rt, er habe dem „interfraktionellen Antrag zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Adhocracy aus RechtsgrĂŒnden nicht zustimmen können“. Wörtlich heißt es in seiner ErklĂ€rung:

„Denn die Kommission hat damit unter anderem beschlossen, das Kommissionssekretariat zu beauftragen, fĂŒnf SachverstĂ€ndige der Kommission bei der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy außerhalb des Deutschen Bundestages zu unterstĂŒtzen. Nachdem der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, sehe ich nicht, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung die Einrichtung eben dieses Tools außerhalb des Deutschen Bundestages unterstĂŒtzen darf. Diese Auffassung werde ich durch den Direktor beim Deutschen Bundestag rechtlich klĂ€ren lassen.”

Abgesehen davon, dass es ein etwas merkwĂŒrdiges parlamentarisches VerstĂ€ndnis ist, eine solche ErklĂ€rung nicht in der Sitzung vorzutragen, sondern erst im Anschluss im Netz zu veröffentlichen, ist diese ErklĂ€rung ein Affront gegenĂŒber den Mitgliedern der Enquete-Kommission wie auch der Öffentlichkeit.

Zum einen bestand so leider keinerlei Möglichkeit, diese Aussagen in der Kommission zur Diskussion zu stellen. Zwar hat der Vorsitzende die heutige Sondersitzung mit Ă€hnlichen Worten ĂŒber die angebliche Entscheidung des Ältestenrates und der IuK-Kommission eröffnet, allerdings sollte allen Teilnehmern im Verlauf der Sitzung klargeworden sein, dass es einen solchen Beschluss des Ältestenrates oder der IuK-Kommission nie gegeben hat.

Der Ältestenrat hat ĂŒberhaupt keinen Beschluss gefasst, hier wurde lediglich der Antrag der Fraktionen von SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, die Beschlussempfehlung der IuK-Kommission zurĂŒckzuweisen, mit Mehrheit der Koalition zurĂŒckgewiesen. Zuvor hatte die IuK-Kommission am 26. Januar 2011 mit den Stimmen der Koalition folgende Beschlussempfehlung durchgesetzt:

„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung wĂŒrde erst deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren fĂŒr die Nutzer vor.“

DarĂŒber hinaus hat die IuK-Kommission folgendes empfohlen:

„Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” wird gebeten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die vorhandenen Online-Instrumente und ArbeitsablĂ€ufe der Enquete bis zum Zwischenbericht begleitend evaluiert.“

Die Koalition hat in der IuK-Kommission lediglich durchgesetzt, dass es dem Bundestag die Kosten nicht wert ist, um das von der Enquete-Kommission vorgesehene Beteiligungssystem umzusetzen. Eine Entscheidung, dass der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, hat es also nie gegeben.

Vor allem aber ist es eine Unverfrorenheit, jetzt RechtsgrĂŒnde anzufĂŒhren und in Frage zu stellen, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung dieses von der Kommission zum dritten Mal beschlossene Beteiligungssystem „unterstĂŒtzen“ darf. Lieber Herr Kollege Fischer, all diese PrĂŒfung hat es doch – und das wissen Sie sehr genau, denn einen Teil der PrĂŒfauftrĂ€ge wurden ja vom Sekretariat der Enquete-Kommission erledigt – bereits Ende letzen Jahres gegeben. Nach der Beschlussfassung der Enquete-Kommission vom 13.09.2010 und nach dem Umsetzungsbeschluss durch die Obleute vom 30.09.2010 hatte der BundestagsprĂ€sident zahlreiche PrĂŒfauftrĂ€ge vergeben. All diese PrĂŒfungen haben ergeben, dass  keine technischen, organisatorischen oder juristischen Probleme, EinschrĂ€nkungen oder Hindernisse bestehen. Diese Forderung nach einer erneuten ÜberprĂŒfung ist umso erstaunlicher, da die Bundestagsverwaltung an allen Abstimmungsprozessen beteiligt war.

Es zwĂ€ngt sich also der Verdacht auf, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier erneut nach einer Möglichkeit sucht, um das zum dritten Mal von der Kommission beschlossene Beteiligungssystem in Frage zu stellen. DemgegenĂŒber muss man vielleicht in aller Deutlichkeit nochmals an den Wortlaut des Einsetzungsbeschlussses der Enquete-Kommission erinnern. Darin heißt es: „Die Enquete-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein.“ Von diesem Einsetzungsbeschluss sehen wir die nun  zum dritten Mal gefassten BeschlĂŒsse der Enquete-Kommission zur Online-Beteiligung und zur EinfĂŒhrung des Beteiligungssystems mehr als legitimiert an und dies bedeutet natĂŒrlich auch die Einbeziehung des Sekretariates auf der zentralen Beteiligungsplattform der Enquete.

Wenn Herr Fischer und die Union den gestrigen Kompromiss nunmehr zum wiederholten Male in Frage stellen wollen, werden sie schließlich die Frage beantworten mĂŒssen, wie das Scheitern der Kommission verhindert und wie dem im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossenen hohen Anspruch der Kommission Rechnung getragen werden soll.

ErklÀrung zur Abstimmung

Montag, 21. Februar 2011

Der Vorsitzende Axel E. Fischer erklÀrt zur heutigen Abstimmung in der Enquete-Kommission:

“Ich habe heute dem interfraktionellen Antrag zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Adhocracy  aus RechtsgrĂŒnden nicht zustimmen können.

Denn die Kommission hat damit unter anderem beschlossen, das Kommissionssekretariat zu beauftragen, fĂŒnf SachverstĂ€ndige der Kommission bei der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy außerhalb des Deutschen Bundestages zu unterstĂŒtzen.

Nachdem der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, sehe ich nicht, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung die Einrichtung eben dieses Tools außerhalb des Deutschen Bundestages unterstĂŒtzen darf.

Diese Auffassung werde ich durch den Direktor beim Deutschen Bundestag rechtlich klĂ€ren lassen.”

Online-Beteiligung der Öffentlichkeit: Beschlussvorlage Werkzeug und Verfahren

Donnerstag, 17. Februar 2011

Am Montag den 21. Februar tagt die EnquĂȘte-Kommission in einer Sondersitzung zum Thema Adhocracy.

HierfĂŒr gibt es von den SachverstĂ€ndigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und Ende Original-Link -->padeluun folgenden Beschlußantrag.

Online-Beteiligung der Öffentlichkeit: Werkzeug und Verfahren

Beschlussvorlage A-Drs. 17_24_015 Beschlussvorlage Online-Beteiligung

der SachverstÀndigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und padeluun

Der Deutsche Bundestag hat am 4. MĂ€rz 2010 in seiner 27. Sitzung die Einsetzung der EnquĂȘte-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beschlossen. Der Antrag (Drucksache 17/950), der einstimmig angenommen wurde, beinhaltet den Auftrag der Kommission, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen.

Wörtlich heißt es in dem Einsetzungsbeschluss: „Die EnquĂȘte-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmĂ€ĂŸig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informiert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregungen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.“

Diesem hohen Anspruch muss die EnquĂȘte-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ in besonderer Weise gerecht werden. Gerade deswegen hat sie in ihrer Sitzung am 13. September 2010 einstimmig das Konzept zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (A-Drs.17(24)005 und A-Drs.17(24)007). SpĂ€testens Ende 2010 hĂ€tte das Beteiligungswerkzeug eingesetzt werden sollen.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 2011 beschlossen, das Angebot des Online-Dienstleisters des Bundestages fĂŒr die EinfĂŒhrung des Projektes Adhocracy vom 29. Oktober 2010 abzulehnen. Die Ablehnung wurde mit hohen Kosten bei der Implementierung der Open-Source-Software in das Angebot des Deutschen Bundestages und einer langen EinfĂŒhrungszeit begrĂŒndet.

Ziel unserer Initiative ist es, eine VerstĂ€ndigung zwischen allen Mitgliedern der Kommission zu erzielen, die den hohen Erwartungen an die gegebenen Versprechen zur besonderen Beteiligung der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger gerecht wird, die mit dem Einsetzungsbeschluss zur BĂŒrgerbeteiligung der EnquĂȘte-Kommission erzeugt wurden.

Um dem Beschluss des Bundestages zur Einsetzung der EnquĂȘte-Kommission vom 4. MĂ€rz 2010 sowie der einstimmigen Verabschiedung des Konzeptes fĂŒr die „Online-Beteiligung der Öffentlichkeit“ am 13. September 2010 Rechnung zu tragen, beantragen wir als SachverstĂ€ndige der EnquĂȘte-Kommission und als Mitglieder in der Online-AG der Kommission folgendes Vorgehen:

Die EnquĂȘte-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bezieht gemĂ€ĂŸ ihrem Einsetzungsbeschluss die Öffentlichkeit in die Arbeit der Kommission und der Projektgruppen auf der Grundlage des einstimmig beschlossenen Konzeptes zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Dies setzt voraus, dass die Kommission und die Projektgruppen ihre Prozesse sowie ihre Arbeitsweise und -ablĂ€ufe auch auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche AblĂ€ufe und Verfahren fĂŒr die Beteiligung festlegt, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.

Ziel ist zudem, die Öffentlichkeit bereits an der laufenden Diskussion und der Vorbereitung der Erstellung des Zwischenberichtes zu beteiligen. Der „18. SachverstĂ€ndige“ muss sowohl die Möglichkeit haben, Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenstĂ€ndige TextbeitrĂ€ge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darĂŒber abzustimmen. Die Projektgruppen und die EnquĂȘte behandeln die Eingaben aus der Online-Beteiligung wie im Beteiligungskonzept beschrieben.

HierfĂŒr stellen wir als SachverstĂ€ndige aller fĂŒnf Fraktionen im Deutschen Bundestag der EnquĂȘte-Kommission in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy Liquid Democracy e. V. kostenfrei und innerhalb von zwei Tagen eine Instanz von Adhocracy zur VerfĂŒgung. Der Einsatz ist vorerst bis zum Abschluss der Evaluation der Online-Beteiligung vorgesehen.

  • Bei der bereits beschlossenen Software Adhocracy handelt es sich um eine Open-Source-Software, die kostenfrei genutzt und von jedem angepasst werden kann. In Kooperation mit dem Hersteller Liquid Democracy e. V. und mit UnterstĂŒtzung der Open-Source-Gemeinschaft stellen wir – als SachverstĂ€ndige der Kommission – der EnquĂȘte-Kommission dieses Beteiligungsinstrument zur VerfĂŒgung.
  • Diese Instanz von Adhocracy wird als offizielles Werkzeug zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Beschlusses der EnquĂȘte-Kommission vom 13. September 2010 in der Verantwortung des Sekretariates der EnquĂȘte-Kommission sowie in Kooperation mit den Entwicklern des Partizipationswerkzeuges Adhocracy eingesetzt.
  • Die Obleute der Fraktionen und die neu einzurichtende Arbeitsgruppe Online-Beteiligung vereinbaren zeitnah, wie die Prozesse der Kommission und die Arbeitsweise und -ablĂ€ufe Projektgruppen auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche AblĂ€ufe und Verfahren fĂŒr die Beteiligung festlegt werden können, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.
  • Dabei sind weitere Verzögerungen beim Einsatz des Partizipationswerkzeuges zu vermeiden: bis zur endgĂŒltigen Definition der Prozesse werden vorlĂ€ufige verwendet.
  • Das Beteiligungssystem Adhocracy soll mit einem abgestuften Identifizierungsverfahren, angelehnt an das Verfahren bei den Öffentlichen Petitionen (E-Petitionen), auf der Webseite des Deutschen Bundestages ausgestattet werden.
  • Nach Fertigstellung des Zwischenberichtes wird der Einsatz der bereits bestehenden Instrumente und insbesondere des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy bis zur Sommerpause des Deutschen Bundestages wissenschaftlich evaluiert und bewertet. GeprĂŒft werden soll – sofern die Evaluierung den Erfolg bestĂ€tigt – auch, wie das Instrument zur Online-Beteiligung in das Angebot der EnquĂȘte-Kommission auf den Seiten des Deuschen Bundestages integriert werden kann und welche Anpassungen nötig oder gewĂŒnscht sind.
  • Die EnquĂȘte-Kommission richtet, wie vom Ältestenrat angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung ein, die sich aus den Verfassern dieses Antrages sowie fĂŒnf weiteren Mitgliedern der EnquĂȘte-Kommission aus den Fraktionen des Deutschen Bundestages zusammensetzt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zeitnah konkrete und verbindliche AblĂ€ufe und Prozesse fĂŒr die Sicherstellung der Beteiligungsmöglichkeit zu erarbeiten und hierzu auch konkrete Fristen zu formulieren.
  • Um diese Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits bei der gegenwĂ€rtigen Vorbereitung des Zwischenberichtes sicherzustellen, werden die Obleute und die Vorsitzenden der Projektgruppen gebeten, zeitnah geeignete VorschlĂ€ge zu erarbeiten, wie mögliche Berichtsteile des Zwischenberichtes in dem Beteiligungswerkzeug zur Diskussion gestellt werden können. Hierbei sollte eine Kommentierung oder Überarbeitung, aber auch die Möglichkeit der Erstellung von AlternativvorschlĂ€gen bestehen. Ziel sollte es sein, dass jede Projektgruppe eine Beteiligung und öffentlichen Diskussion ĂŒber alle wesentliche Teile ihres Berichts einplant.
  • GrundsĂ€tzlich regen wir an, dass TextentwĂŒrfe der Kommission und insbesondere der Projektgruppen möglichst zeitnah und vollstĂ€ndig in das System eingepflegt werden, so dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit (des „18. SachverstĂ€ndigen“) genauso wie fĂŒr normale Mitglieder der EnquĂȘte-Kommission möglich ist. Die Verfasser möglicher TextentwĂŒrfe werden gebeten, ihre TextenwĂŒrfe möglichst frĂŒhzeitig zur Diskussion zu stellen.

Mit diesem Vorschlag wollen wir die teils hitzige Diskussion um die Online-Beteiligung und den „18. SachverstĂ€ndigen“ versachlichen, und eine sofort nutzbare Lösung prĂ€sentieren, die dem am 13. September 2010 beschlossenen Beteiligungs-Konzept gerecht wird.

Uns ist dabei sehr wohl bewußt, dass die Einbindung der Öffentlichkeit  eine neue Art der Kommunikation ist und weisen darauf hin, dass es fĂŒr beide Seiten Neuland sein wird. Gerade deswegen ist ein Ausprobieren so wichtig um Erkenntnisse fĂŒr die Zukunft gewinnen zu können.

BESCHLUSS

Die EnquĂȘte-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beauftragt die SachverstĂ€ndigen der Online-AG sowie das Sekretariat in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy mit der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges und wird dies gemĂ€ĂŸ dem Beteiligungskonzept vom 13. September zur Online-Beteiligung der Kommission nutzen.

Gleichzeitig wird die Kommission zeitnah, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung einrichten und verbindliche Verfahren und Prozesse definieren, um die Beteiligung sicherzustellen.