Blog der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Archiv für die Kategorie ‘Datenschutz’

IPv6 im Fünften Zwischenbericht

Sonntag, 29. April 2012

Für die Anhörung der Projektgruppe “Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz” der Enquête-Kommission zum Thema IPv6 am 21. Mai, über die ich gestern
schrieb und für die ich um Fragen bat, haben mich ein paar E-Mails mit Nachfragen erreicht. Ich möchte die Antworten hier öffentlich machen, denn die Fragen drehten sich darum, ob die Kommission das Thema IPv6 nicht bereits behandelt hätte. Tatsächlich war es in der Projektgruppe Datenschutz und in der Projektgruppe Netzneutralität angesprochen worden.

In dem von der Kommission mehrheitlich beschlossenen Vierten Zwischenbericht vom 2. Februar 2012 zum Thema Netzneutralität (pdf, Bundestagsdrucksache 17/8536) ist auf Seite 17f. das Protokoll IPv6 in Grundzügen erklärt. Die knappen Handlungsempfehlungen der Projektgruppe erwähnen IPv6 nicht mehr.

In dem ebenfalls bereits beschlossenen Fünften Zwischenbericht vom 15. März 2012 zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (pdf, Bundestagsdrucksache 17/8999) findet sich zu IPv6 wenig, obwohl in der Projektgruppe durchaus darüber gesprochen wurde. Die Bestandsaufnahme, die in den ersten fünfzig Seiten dargelegt ist, erwähnt IPv6 gar nicht, auch in den Handlungsempfehlungen auf den folgenden knapp zehn Seiten wird nicht darauf eingegangen.

Keinerlei Handlungsempfehlungen zu diesem wichtigen Thema abzugeben, damit haben sich einige Abgeordnete und einige Sachverständige nicht abfinden wollen. Daher landeten sie in einem Sondervotum der Fraktionen von SPD, Linken und Grünen, der sich die Sachverständige Annette Mühlberg anschloss (und in einigen Punkten wie dem folgenden auch ich selbst). Der Unterpunkt “Datenschutz auf technischer Ebene (Deep Packet Inspection und IPv6)” ab Seite 83 in diesem Sondervotum enthält folgende Empfehlung:

»Mit Nutzung von IPv6 ist es daher technisch möglich, jedem internetfähigen Endgerät eine dauerhafte, nur einmal vergebene IP-Adresse zuzuweisen. Somit ist die Kommunikation eines einzelnen Endgerätes theoretisch über Jahre hinweg nachvollziehbar.
Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen,
[...] Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, ihren Kunden ohne Mehrkosten die Auswahl zwischen dauerhaft festen und wechselnden IP-Adressen für ihre Anschlüsse beziehungsweise Endgeräte anzubieten.«

Fünfter Zwischenbericht vom 15. März 2012, Seite 83f.: http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Datenschutz/Zwischenbericht_Datenschutz_Persoenlichkeitsrechte_1708999.pdf

Der Vorschlag kam ursprünglich aus Adhocracy, also vom “18. Sachverständigen”, war allerdings nicht mehrheitsfähig. Daher wurde er Teil des Sondervotums.

Handlungsempfehlungen: Jetzt Vorschläge machen!

Dienstag, 03. Mai 2011

Die bestehenden vier Projektgruppen der Enquête-Kommission kommen so langsam zu ihrem Ende – und da wird über die Handlungsempfehlungen diskutiert.

Daher rufen wir alle Internet-Nutzer dazu auf, Vorschläge für Handlungsempfelungen auf unserer Ende Original-Link -->Online-Beteiligungs-Plattform Adhocracy einzureichen, über diese abzustimmen und sie zu kommentieren! Für drei von vier Projektgruppen ist das möglich: Ende Original-Link -->Netzneutralität, Ende Original-Link -->Urheberrecht und Ende Original-Link -->Datenschutz. Die Projektgruppe Ende Original-Link -->Medienkompetenz ist leider nicht mehr offen, aber dennoch können Vorschläge für Handlungsempfehlungen per E-Mail an Ende Original-Link -->enquete.internet@bundestag.de mit der Bitte um Weiterleitung an die Kommissionsmitglieder geschickt werden, die dann in unsere Beratung mit einfließen. Dies geht natürlich auch über alle anderen Wege, Kontaktdaten stehen in der Spalte rechts.

TIPP: Je früher ein Vorschlag eingereicht wird, desto mehr Zeit hat er Stimmen und Kommentare zu sammeln!

Leider startete die Online-Beteiligung erst relativ spät. Daher konnte „der 18. Sachverständige“ – also alle Internet-Nutzer – bisher nur teilweise eingebunden werden. Wir beachten auch die bisherigen Vorschläge aus der Zeit vor den Handlungsempfehlungen. Aber da das wichtigste sowieso die nun anstehenden Handlungsempfehlungen sind, ist es besonders wichtig hier Ende Original-Link -->teilzunehmen. Also: Vorschläge einreichen, kommentieren, abstimmen!

Fragen an den 18. Sachverständigen im Forum der Enquete

Mittwoch, 05. Januar 2011

Die Arbeit der Projektgruppe Datenschutz nimmt Gestalt an: im Frühjahr 2011 sollen Ergebnisse unserer vielen Diskussionen, Kontroversen und gemeinsam erarbeiteten Positionen als Teil des Zwischenberichtes der Enquete-Kommission veröffentlicht werden.

Was haben wir bisher besprochen? Das weite Feld des Themas Datenschutz sollte, so der Anspruch an die Projektgruppe, einmal grundsätzlich beleuchtet werden. Allgemein gefragt: was soll eigentlich geschützt werden? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es schon und wo stoßen diese an Grenzen? Welche Rolle spielen dabei die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit? Welcher Bereich fällt unter die Eigenverantwortlichkeit der Internetnutzer?

Der Bericht der Projektgruppe soll keine abschließende Beantwortung der Fragen liefern, sondern vielmehr Handlungsempfehlungen und neue (Denk-)Richtungen aufzeigen, die künftig in die Arbeit des Parlaments einfließen.

Wir haben von Anfang an den Ansatz verfolgt, das Internet als Kommunikationsmittel in beide Richtungen zu nutzen, und uns eben auch die Möglichkeiten, die es für eine offene Demokratie bietet, zu eigen zu machen. Die öffentlichen Enquete-Sitzungen sowie die Microsite des Bundestages, auf der Sie sich jetzt befinden, sind Ausflüsse dieses Gedankens. Das Forum, das sich auch auf dieser Seite befindet, ist in meinen Augen das wichtigste Tool. Es gibt Raum für Diskussion, Meinungsaustausch oder einfach zum Ort für Ideen oder gute gedankliche Ansätze. Dieses Potential will ich nun für meine Projektgruppe einsetzen.

Die hier im Forum eingestellten Fragen spiegeln größtenteils die Punkte, über die am intensivsten in den Projektgruppensitzungen diskutiert wurde, wider. Beispielsweise sei hier die Einwilligung genannt: wann ist ein opt-in-, wann ein opt-out-verfahren sinnvoll? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um in die Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten einzuwilligen?

Ihre Anregungen und Ansichten werden Anfang Januar zusammengefasst und fließen in die Diskussion um die Formulierung einer Handlungsempfehlung ein. Ich freue mich auf fruchtbare und auch gern kontroverse Anregungen!

Ihr Manuel Höferlin

Kurzprotokoll der Anhörung vom 7. Juli 2010

Montag, 09. August 2010

Für die Anhörung der Enquête-Kommission im Juli, bei der eingeladene Sachverständige mit den Kommissionsmitgliedern über die Auswirkungen der Digitalisierung diskutierten, liegt nun ein schriftliches Protokoll in einer gekürzten Fassung vor.

Es lohnt sich durchaus – falls die Zeit für das Anschauen des Ende Original-Link -->Videos der Anhörung fehlt –, die Fragen der Kommission und die Antworten der Sachverständigen nachzulesen. Ein ausgesprochen breites Themenspektrum wurde besprochen: von Informationsfreiheit über Datenschutz, Medienkompetenz, Urheberrecht und Open Access bis hin zur Kommerzialisierung des Netzes.

Antworten auf Fragen zur Anhörung

Samstag, 03. Juli 2010

Für die Anhörung der Enquête-Kommission am Montag haben Sachverständige vorab einen Fragenkatalog beantwortet, der die Auswirkungen und Chancen des Netzes sowie den politischen Gestaltungsspielraum beleuchten soll. Prof. Dr. Wolfgang Coy von der Humboldt-Universität zu Berlin ist einer dieser Sachverständigen.

In seiner Stellungnahme betont er die Bedeutung der Netzneutralität, der Medienkompetenz und des Datenschutzes für die zukünftige Entwicklung. Er führt aus: “Zugang zu einem breitbandigen Netzanschluss sollte als Teil einer informationellen Grundversorgung verstanden werden. Um das Innovationspotenzial des Internets zu erhalten und zu fördern, ist die Netzneutralität, also die Gleichberechtigung aller Netzteilnehmer beim Empfang und beim Versenden von Inhalten, unbedingt zu erhalten. [...] Netzneutralität ist also eine Voraussetzung für
einen gerechten, marktneutralen und innovationsfördernden Betrieb des Netzes.”

Lesen Sie hier die vollständigen Antworten von Prof. Dr. Wolfgang Coy auf die Fragen der Kommission.