Blog der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Lars Klingbeil
22. Februar 2011 von Lars Klingbeil | 4 Kommentare

Stellt Union Adhocracy erneut in Frage?

Nach langen und schwierigen Diskussion, in deren Verlauf die Union vergeblich immer neue Gegenargumente vorgetragen hat, hat die Enquete-Kommission gestern mit großer Mehrheit die Einführung des Beteiligungssystems – eigentlich nunmehr zum dritten Mal – beschlossen.  Mit einigem Befremden haben wir dann zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Axel E. Fischer, als einziges Mitglied der Kommission gegen den mühsam ausgehandelten Kompromiss gestimmt hat.

Nur wenige Minuten nach dem Ende der Sitzung – wohlgemerkt: nach der Sitzung, in der Sitzung hat er diese mit keinem Wort angedeutet – hat der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier im Blog der Enquete-Kommission  in einer Erklärung zur Abstimmung seine Gründe für diese Ablehnung des Kompromissvorschlages dargelegt und erklärt, er habe dem „interfraktionellen Antrag zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Adhocracy aus Rechtsgründen nicht zustimmen können“. Wörtlich heißt es in seiner Erklärung:

„Denn die Kommission hat damit unter anderem beschlossen, das Kommissionssekretariat zu beauftragen, fünf Sachverständige der Kommission bei der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy außerhalb des Deutschen Bundestages zu unterstützen. Nachdem der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, sehe ich nicht, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung die Einrichtung eben dieses Tools außerhalb des Deutschen Bundestages unterstützen darf. Diese Auffassung werde ich durch den Direktor beim Deutschen Bundestag rechtlich klären lassen.”

Abgesehen davon, dass es ein etwas merkwürdiges parlamentarisches Verständnis ist, eine solche Erklärung nicht in der Sitzung vorzutragen, sondern erst im Anschluss im Netz zu veröffentlichen, ist diese Erklärung ein Affront gegenüber den Mitgliedern der Enquete-Kommission wie auch der Öffentlichkeit.

Zum einen bestand so leider keinerlei Möglichkeit, diese Aussagen in der Kommission zur Diskussion zu stellen. Zwar hat der Vorsitzende die heutige Sondersitzung mit ähnlichen Worten über die angebliche Entscheidung des Ältestenrates und der IuK-Kommission eröffnet, allerdings sollte allen Teilnehmern im Verlauf der Sitzung klargeworden sein, dass es einen solchen Beschluss des Ältestenrates oder der IuK-Kommission nie gegeben hat.

Der Ältestenrat hat überhaupt keinen Beschluss gefasst, hier wurde lediglich der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlussempfehlung der IuK-Kommission zurückzuweisen, mit Mehrheit der Koalition zurückgewiesen. Zuvor hatte die IuK-Kommission am 26. Januar 2011 mit den Stimmen der Koalition folgende Beschlussempfehlung durchgesetzt:

„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzer vor.“

Darüber hinaus hat die IuK-Kommission folgendes empfohlen:

„Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” wird gebeten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die vorhandenen Online-Instrumente und Arbeitsabläufe der Enquete bis zum Zwischenbericht begleitend evaluiert.“

Die Koalition hat in der IuK-Kommission lediglich durchgesetzt, dass es dem Bundestag die Kosten nicht wert ist, um das von der Enquete-Kommission vorgesehene Beteiligungssystem umzusetzen. Eine Entscheidung, dass der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, hat es also nie gegeben.

Vor allem aber ist es eine Unverfrorenheit, jetzt Rechtsgründe anzuführen und in Frage zu stellen, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung dieses von der Kommission zum dritten Mal beschlossene Beteiligungssystem „unterstützen“ darf. Lieber Herr Kollege Fischer, all diese Prüfung hat es doch – und das wissen Sie sehr genau, denn einen Teil der Prüfaufträge wurden ja vom Sekretariat der Enquete-Kommission erledigt – bereits Ende letzen Jahres gegeben. Nach der Beschlussfassung der Enquete-Kommission vom 13.09.2010 und nach dem Umsetzungsbeschluss durch die Obleute vom 30.09.2010 hatte der Bundestagspräsident zahlreiche Prüfaufträge vergeben. All diese Prüfungen haben ergeben, dass  keine technischen, organisatorischen oder juristischen Probleme, Einschränkungen oder Hindernisse bestehen. Diese Forderung nach einer erneuten Überprüfung ist umso erstaunlicher, da die Bundestagsverwaltung an allen Abstimmungsprozessen beteiligt war.

Es zwängt sich also der Verdacht auf, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier erneut nach einer Möglichkeit sucht, um das zum dritten Mal von der Kommission beschlossene Beteiligungssystem in Frage zu stellen. Demgegenüber muss man vielleicht in aller Deutlichkeit nochmals an den Wortlaut des Einsetzungsbeschlussses der Enquete-Kommission erinnern. Darin heißt es: „Die Enquete-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein.“ Von diesem Einsetzungsbeschluss sehen wir die nun  zum dritten Mal gefassten Beschlüsse der Enquete-Kommission zur Online-Beteiligung und zur Einführung des Beteiligungssystems mehr als legitimiert an und dies bedeutet natürlich auch die Einbeziehung des Sekretariates auf der zentralen Beteiligungsplattform der Enquete.

Wenn Herr Fischer und die Union den gestrigen Kompromiss nunmehr zum wiederholten Male in Frage stellen wollen, werden sie schließlich die Frage beantworten müssen, wie das Scheitern der Kommission verhindert und wie dem im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossenen hohen Anspruch der Kommission Rechnung getragen werden soll.

Axel E. Fischer
21. Februar 2011 von Axel E. Fischer | 55 Kommentare

Erklärung zur Abstimmung

Der Vorsitzende Axel E. Fischer erklärt zur heutigen Abstimmung in der Enquete-Kommission:

“Ich habe heute dem interfraktionellen Antrag zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Adhocracy  aus Rechtsgründen nicht zustimmen können.

Denn die Kommission hat damit unter anderem beschlossen, das Kommissionssekretariat zu beauftragen, fünf Sachverständige der Kommission bei der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy außerhalb des Deutschen Bundestages zu unterstützen.

Nachdem der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, sehe ich nicht, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung die Einrichtung eben dieses Tools außerhalb des Deutschen Bundestages unterstützen darf.

Diese Auffassung werde ich durch den Direktor beim Deutschen Bundestag rechtlich klären lassen.”

Padeluun
18. Februar 2011 von Padeluun | 5 Kommentare

Experiment: Sachverstand aus der Crowd?

Ende Januar hat der Ältestenrat des Bundestages den Entschluss der Enquête-Komission für Internet und Digitale Gesellschaft, Ende Original-Link -->Adhocracy als Plattform für die Bürgerbeteiligung einzuführen, “gekippt“.

Bei Adhocracy geht es um ein Kooperations- und Entscheidungsfindungtool, das den Prinzipien der “Liquid Democracy” angelehnt ist.

Auf der Website des Bundestags wird das so erklärt: “Mit Adhocracy (einem Onlinetool zur Verwaltung von direkteren Demokratieprozessen d. Red.) sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger noch besser an der Arbeit der Kommission beteiligt werden. Sie dient als Angebot an die Öffentlichkeit, Sachverstand, Meinungen und Vorschläge zu den einzelnen Arbeitsfeldern einzubringen. Die Bürger können online Texte bearbeiten und kommentieren, Vorschläge bewerten und an Abstimmungen teilnehmen. Je nach Interesse und Zeitbudget kann sich der sogenannte “18. Sachverständige” auf unterschiedlichster Ebene einbringen.” (bundestag.de)

Am kommenden Montag, 21.2.2011 tagt nun die Enquête-Kommission, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Sollte es keine zentrale Plattform zur Einbeziehung der Öffentlichkeit geben, die über das bestehende Forum hinausreicht, würde dies dem Selbstanspruch der Enquête meines Erachtens nach nicht gerecht werden.

Um diesem von mir so empfundenen Missstand entgegenzuwirken habe ich mich entschieden, das Verfassen eines Textbeitrages für die Projektgruppe Urheberrecht quasi “öffentlich auszuschreiben”.

Markus Beckedahl hatte die gleiche Idee und Ende Original-Link -->ruft zur  Unterstützung auf:

Meine Vorgehensweise wäre eigentlich, ein Pad zu eröffnen und alle einzuladen, daran kollaborativ mitzuschreiben.

Ich sage mir: Warum nicht mal ausprobieren? Wir haben ja zwischenzeitlich so einige Dinge auf den Kopf gestellt im Bundestag. Und langsam wird es Zeit, dass der “18. Sachverständige” auch nicht nur den Spaß des “Rumzupampens” hat, sondern auch mal in die Arbeit eingebunden wird ;-)

Da es mit Adhocracy offensichtlich noch einen Moment dauern könnte rufe ich alle dazu auf, in einem Ende Original-Link -->Etherpad, das ich anlegt habe, gemeinsam an dem Text zu schreiben. Ich werde ihn dann in die Projektgruppe der Enquête tragen.

Dieses Vorgehen ist natürlich nur die zweite Wahl, denn:

  • erstens ist es undurchsichtig und intransparent,
  • zweitens sollte der “18. Sachverständige” eine eigene (angemessen vernehmbare) Stimme haben und nicht davon abhängig sein, dass andere Sachverständige seine Beiträge unter ihrem Namen in die Kommission tragen,
  • drittens ist der “18. Sachverständige” zwar in den öffentlichen Sitzungen vertreten, nicht aber (anders als alle anderen Sachverständigen) in den (nichtöffentlichen!) Projektgruppen,
  • viertens ist es – glaube ich – nicht im Sinne der Enquêtekomission, dass wir Sachverständigen ihre Regelungen derart “schöninterpretieren”.

Deshalb würde ich weiterhin die Einführung von Adhocracy bevorzugen ( Ende Original-Link -->weswegen ich auch gemeinsam mit anderen Sachverständigen in der Sondersitzung der Enquête am Montag einen entsprechenden Antrag stelle).

Damit der “18. Sachverständige” jedoch auch schon zu Wort kommt, bis es zu dieser Frage zu einem Ergebnis gekommen ist, und um zu zeigen, was die Alternativen zur Einführung von Adhocracy sind, Ende Original-Link -->bitte ich den “18. Sachverständigen” hiermit um das Verfassen des von mir übernommenen Textbeitrages der Projektgruppe Urheberrecht.

Damit es nicht zu Enttäuschungen kommt:

Da letztlich ich für das was ich dort einreiche geradestehen muss, werde ich natürlich nur das in die Projektgruppe hineintragen, wofür ich auch bereit bin den Kopf hinzuhalten.

Es muss natürlich allen, die mitmachen, klar sein, dass dies ein Experiment ist und ich nur mit minimalem Aufwand da heranschreiten kann. Ich muss natürlich gucken, ob das was ich in die Projektgruppe einbringe, dort auch mit getragen wird – bedenkt bitte, dass im Grunde kein Text so aus den Enquêtegruppen herauskommt, wie er hinein gebracht wurde. Es folgt immer das, was ich “Texttetris” nenne: Einzelne Textteile werden herumgeschoben, verändert, hier mal ein Wort herausgenommen, da noch einmal drei Absätze auf einen Satz zusammen gekürzt.

Der Abschnitt, der von uns mit einem ca. 3-seitigen Text gefüllt werden soll, heißt “Die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts als gesamtgesellschaftliche Aufgabe”. Eine kleine Anleitung dazu steht im Ende Original-Link -->Pad.

Ich würde mich sehr freuen, wenn das Experiment gelingen würde! Legt los im Ende Original-Link -->Pad unter Ende Original-Link -->https://pad.foebud.org/bewusstsein.

Am Montag den 21. Februar tagt die Enquête-Kommission in einer Sondersitzung zum Thema Adhocracy.

Hierfür gibt es von den Sachverständigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und Ende Original-Link -->padeluun folgenden Beschlußantrag.

Online-Beteiligung der Öffentlichkeit: Werkzeug und Verfahren

Beschlussvorlage A-Drs. 17_24_015 Beschlussvorlage Online-Beteiligung

der Sachverständigen Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und padeluun

Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2010 in seiner 27. Sitzung die Einsetzung der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beschlossen. Der Antrag (Drucksache 17/950), der einstimmig angenommen wurde, beinhaltet den Auftrag der Kommission, die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit einzubeziehen.

Wörtlich heißt es in dem Einsetzungsbeschluss: „Die Enquête-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informiert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregungen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.“

Diesem hohen Anspruch muss die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ in besonderer Weise gerecht werden. Gerade deswegen hat sie in ihrer Sitzung am 13. September 2010 einstimmig das Konzept zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (A-Drs.17(24)005 und A-Drs.17(24)007). Spätestens Ende 2010 hätte das Beteiligungswerkzeug eingesetzt werden sollen.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 2011 beschlossen, das Angebot des Online-Dienstleisters des Bundestages für die Einführung des Projektes Adhocracy vom 29. Oktober 2010 abzulehnen. Die Ablehnung wurde mit hohen Kosten bei der Implementierung der Open-Source-Software in das Angebot des Deutschen Bundestages und einer langen Einführungszeit begründet.

Ziel unserer Initiative ist es, eine Verständigung zwischen allen Mitgliedern der Kommission zu erzielen, die den hohen Erwartungen an die gegebenen Versprechen zur besonderen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird, die mit dem Einsetzungsbeschluss zur Bürgerbeteiligung der Enquête-Kommission erzeugt wurden.

Um dem Beschluss des Bundestages zur Einsetzung der Enquête-Kommission vom 4. März 2010 sowie der einstimmigen Verabschiedung des Konzeptes für die „Online-Beteiligung der Öffentlichkeit“ am 13. September 2010 Rechnung zu tragen, beantragen wir als Sachverständige der Enquête-Kommission und als Mitglieder in der Online-AG der Kommission folgendes Vorgehen:

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bezieht gemäß ihrem Einsetzungsbeschluss die Öffentlichkeit in die Arbeit der Kommission und der Projektgruppen auf der Grundlage des einstimmig beschlossenen Konzeptes zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Dies setzt voraus, dass die Kommission und die Projektgruppen ihre Prozesse sowie ihre Arbeitsweise und -abläufe auch auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.

Ziel ist zudem, die Öffentlichkeit bereits an der laufenden Diskussion und der Vorbereitung der Erstellung des Zwischenberichtes zu beteiligen. Der „18. Sachverständige“ muss sowohl die Möglichkeit haben, Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen. Die Projektgruppen und die Enquête behandeln die Eingaben aus der Online-Beteiligung wie im Beteiligungskonzept beschrieben.

Hierfür stellen wir als Sachverständige aller fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag der Enquête-Kommission in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy Liquid Democracy e. V. kostenfrei und innerhalb von zwei Tagen eine Instanz von Adhocracy zur Verfügung. Der Einsatz ist vorerst bis zum Abschluss der Evaluation der Online-Beteiligung vorgesehen.

  • Bei der bereits beschlossenen Software Adhocracy handelt es sich um eine Open-Source-Software, die kostenfrei genutzt und von jedem angepasst werden kann. In Kooperation mit dem Hersteller Liquid Democracy e. V. und mit Unterstützung der Open-Source-Gemeinschaft stellen wir – als Sachverständige der Kommission – der Enquête-Kommission dieses Beteiligungsinstrument zur Verfügung.
  • Diese Instanz von Adhocracy wird als offizielles Werkzeug zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Beschlusses der Enquête-Kommission vom 13. September 2010 in der Verantwortung des Sekretariates der Enquête-Kommission sowie in Kooperation mit den Entwicklern des Partizipationswerkzeuges Adhocracy eingesetzt.
  • Die Obleute der Fraktionen und die neu einzurichtende Arbeitsgruppe Online-Beteiligung vereinbaren zeitnah, wie die Prozesse der Kommission und die Arbeitsweise und -abläufe Projektgruppen auf das Instrument der Beteiligungsmöglichkeiten ausrichtet und verbindliche Abläufe und Verfahren für die Beteiligung festlegt werden können, um öffentliche Debatten und Initiativen zu ermöglichen.
  • Dabei sind weitere Verzögerungen beim Einsatz des Partizipationswerkzeuges zu vermeiden: bis zur endgültigen Definition der Prozesse werden vorläufige verwendet.
  • Das Beteiligungssystem Adhocracy soll mit einem abgestuften Identifizierungsverfahren, angelehnt an das Verfahren bei den Öffentlichen Petitionen (E-Petitionen), auf der Webseite des Deutschen Bundestages ausgestattet werden.
  • Nach Fertigstellung des Zwischenberichtes wird der Einsatz der bereits bestehenden Instrumente und insbesondere des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy bis zur Sommerpause des Deutschen Bundestages wissenschaftlich evaluiert und bewertet. Geprüft werden soll – sofern die Evaluierung den Erfolg bestätigt – auch, wie das Instrument zur Online-Beteiligung in das Angebot der Enquête-Kommission auf den Seiten des Deuschen Bundestages integriert werden kann und welche Anpassungen nötig oder gewünscht sind.
  • Die Enquête-Kommission richtet, wie vom Ältestenrat angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung ein, die sich aus den Verfassern dieses Antrages sowie fünf weiteren Mitgliedern der Enquête-Kommission aus den Fraktionen des Deutschen Bundestages zusammensetzt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zeitnah konkrete und verbindliche Abläufe und Prozesse für die Sicherstellung der Beteiligungsmöglichkeit zu erarbeiten und hierzu auch konkrete Fristen zu formulieren.
  • Um diese Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits bei der gegenwärtigen Vorbereitung des Zwischenberichtes sicherzustellen, werden die Obleute und die Vorsitzenden der Projektgruppen gebeten, zeitnah geeignete Vorschläge zu erarbeiten, wie mögliche Berichtsteile des Zwischenberichtes in dem Beteiligungswerkzeug zur Diskussion gestellt werden können. Hierbei sollte eine Kommentierung oder Ãœberarbeitung, aber auch die Möglichkeit der Erstellung von Alternativvorschlägen bestehen. Ziel sollte es sein, dass jede Projektgruppe eine Beteiligung und öffentlichen Diskussion über alle wesentliche Teile ihres Berichts einplant.
  • Grundsätzlich regen wir an, dass Textentwürfe der Kommission und insbesondere der Projektgruppen möglichst zeitnah und vollständig in das System eingepflegt werden, so dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit (des „18. Sachverständigen“) genauso wie für normale Mitglieder der Enquête-Kommission möglich ist. Die Verfasser möglicher Textentwürfe werden gebeten, ihre Textenwürfe möglichst frühzeitig zur Diskussion zu stellen.

Mit diesem Vorschlag wollen wir die teils hitzige Diskussion um die Online-Beteiligung und den „18. Sachverständigen“ versachlichen, und eine sofort nutzbare Lösung präsentieren, die dem am 13. September 2010 beschlossenen Beteiligungs-Konzept gerecht wird.

Uns ist dabei sehr wohl bewußt, dass die Einbindung der Öffentlichkeit  eine neue Art der Kommunikation ist und weisen darauf hin, dass es für beide Seiten Neuland sein wird. Gerade deswegen ist ein Ausprobieren so wichtig um Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen zu können.

BESCHLUSS

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beauftragt die Sachverständigen der Online-AG sowie das Sekretariat in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy mit der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges und wird dies gemäß dem Beteiligungskonzept vom 13. September zur Online-Beteiligung der Kommission nutzen.

Gleichzeitig wird die Kommission zeitnah, eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung einrichten und verbindliche Verfahren und Prozesse definieren, um die Beteiligung sicherzustellen.

Constanze Kurz
09. Januar 2011 von Constanze Kurz | 5 Kommentare

Stand des Breitbandausbaus

Eine der Projektgruppen der Enquête-Kommission befasst sich ja seit einigen Wochen bereits mit dem Thema Netzneutralität. Zur Netzneutralität steht der Breitbandausbau der Netze in enger Verbindung, da Engpässe das Dilemma um die diskriminierungsfreie Weiterleitung der Datenpakete verstärken. In Drucksache 17/4348 vom 29. Dezember 2010 legt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Fraktion ihre Strategie zum Breitbandausbau nun dar.

Darin finden sich einige Zahlen zur derzeitigen Breitbandversorgung, die nach einer Erhebung des TÃœV Rheinland Mitte 2010 bei 92,3 Prozent der deutschen Haushalte lag, die Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s erhalten können (S. 3). Den zugrundeliegenden, nicht unumstrittenen Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sieht die Bundesregierung ausweislich der Antwort (S. 7) als “eigene Erhebung des Bundes” und als “objektive Basis” an. Die kürzlich vorgelegte Ende Original-Link -->Cisco-Studie (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Oxford und Oviedo) kommt allerdings zu abweichenden Zahlen, die nun durch die Bundesregierung dahingehend erklärt werden, dass die Zahlen der Studie “Qualitätstests”, nicht aber Verfügbarkeitszahlen darstellen. Sowohl die Cisco-Studie als auch die gesamte Antwort der Bundesregierung enthalten interessante Fakten zum Breitbandausbau und zur Netzneutralität, die dem interessierten Blogleser zur Lektüre empfohlen seien.

Die gute Nachricht: Auf die Frage, ob “die Bundesregierung den Zugang zu breitbandigem Internet als Teil der Daseinsvorsorge” versteht (S. 10), antwortet die Regierung zwar nicht mit einem einfachen “ja”, aber zählt immerhin eine flächendeckende Breitbandversorgung “zur Grundversorgung im Sinne des TKG”.