Nach langen und schwierigen Diskussion, in deren Verlauf die Union vergeblich immer neue Gegenargumente vorgetragen hat, hat die Enquete-Kommission gestern mit großer Mehrheit die Einführung des Beteiligungssystems – eigentlich nunmehr zum dritten Mal – beschlossen. Mit einigem Befremden haben wir dann zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Axel E. Fischer, als einziges Mitglied der Kommission gegen den mühsam ausgehandelten Kompromiss gestimmt hat.
Nur wenige Minuten nach dem Ende der Sitzung – wohlgemerkt: nach der Sitzung, in der Sitzung hat er diese mit keinem Wort angedeutet – hat der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier im Blog der Enquete-Kommission  in einer Erklärung zur Abstimmung seine Gründe für diese Ablehnung des Kompromissvorschlages dargelegt und erklärt, er habe dem „interfraktionellen Antrag zur Online-Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Adhocracy aus Rechtsgründen nicht zustimmen können“. Wörtlich heißt es in seiner Erklärung:
„Denn die Kommission hat damit unter anderem beschlossen, das Kommissionssekretariat zu beauftragen, fünf Sachverständige der Kommission bei der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges Adhocracy außerhalb des Deutschen Bundestages zu unterstützen. Nachdem der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, sehe ich nicht, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung die Einrichtung eben dieses Tools außerhalb des Deutschen Bundestages unterstützen darf. Diese Auffassung werde ich durch den Direktor beim Deutschen Bundestag rechtlich klären lassen.”
Abgesehen davon, dass es ein etwas merkwürdiges parlamentarisches Verständnis ist, eine solche Erklärung nicht in der Sitzung vorzutragen, sondern erst im Anschluss im Netz zu veröffentlichen, ist diese Erklärung ein Affront gegenüber den Mitgliedern der Enquete-Kommission wie auch der Öffentlichkeit.
Zum einen bestand so leider keinerlei Möglichkeit, diese Aussagen in der Kommission zur Diskussion zu stellen. Zwar hat der Vorsitzende die heutige Sondersitzung mit ähnlichen Worten über die angebliche Entscheidung des Ältestenrates und der IuK-Kommission eröffnet, allerdings sollte allen Teilnehmern im Verlauf der Sitzung klargeworden sein, dass es einen solchen Beschluss des Ältestenrates oder der IuK-Kommission nie gegeben hat.
Der Ältestenrat hat überhaupt keinen Beschluss gefasst, hier wurde lediglich der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlussempfehlung der IuK-Kommission zurückzuweisen, mit Mehrheit der Koalition zurückgewiesen. Zuvor hatte die IuK-Kommission am 26. Januar 2011 mit den Stimmen der Koalition folgende Beschlussempfehlung durchgesetzt:
„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzer vor.“
Darüber hinaus hat die IuK-Kommission folgendes empfohlen:
„Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” wird gebeten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die vorhandenen Online-Instrumente und Arbeitsabläufe der Enquete bis zum Zwischenbericht begleitend evaluiert.“
Die Koalition hat in der IuK-Kommission lediglich durchgesetzt, dass es dem Bundestag die Kosten nicht wert ist, um das von der Enquete-Kommission vorgesehene Beteiligungssystem umzusetzen. Eine Entscheidung, dass der Ältestenrat die Einrichtung dieses Tools im Bereich des Deutschen Bundestages gerade nicht gestattet hat, hat es also nie gegeben.
Vor allem aber ist es eine Unverfrorenheit, jetzt Rechtsgründe anzuführen und in Frage zu stellen, dass das Sekretariat als Teil der Bundestagsverwaltung dieses von der Kommission zum dritten Mal beschlossene Beteiligungssystem „unterstützen“ darf. Lieber Herr Kollege Fischer, all diese Prüfung hat es doch – und das wissen Sie sehr genau, denn einen Teil der Prüfaufträge wurden ja vom Sekretariat der Enquete-Kommission erledigt – bereits Ende letzen Jahres gegeben. Nach der Beschlussfassung der Enquete-Kommission vom 13.09.2010 und nach dem Umsetzungsbeschluss durch die Obleute vom 30.09.2010 hatte der Bundestagspräsident zahlreiche Prüfaufträge vergeben. All diese Prüfungen haben ergeben, dass keine technischen, organisatorischen oder juristischen Probleme, Einschränkungen oder Hindernisse bestehen. Diese Forderung nach einer erneuten Überprüfung ist umso erstaunlicher, da die Bundestagsverwaltung an allen Abstimmungsprozessen beteiligt war.
Es zwängt sich also der Verdacht auf, dass der Vorsitzende der Enquete-Kommission hier erneut nach einer Möglichkeit sucht, um das zum dritten Mal von der Kommission beschlossene Beteiligungssystem in Frage zu stellen. Demgegenüber muss man vielleicht in aller Deutlichkeit nochmals an den Wortlaut des Einsetzungsbeschlussses der Enquete-Kommission erinnern. Darin heißt es: „Die Enquete-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein.“ Von diesem Einsetzungsbeschluss sehen wir die nun  zum dritten Mal gefassten Beschlüsse der Enquete-Kommission zur Online-Beteiligung und zur Einführung des Beteiligungssystems mehr als legitimiert an und dies bedeutet natürlich auch die Einbeziehung des Sekretariates auf der zentralen Beteiligungsplattform der Enquete.
Wenn Herr Fischer und die Union den gestrigen Kompromiss nunmehr zum wiederholten Male in Frage stellen wollen, werden sie schließlich die Frage beantworten müssen, wie das Scheitern der Kommission verhindert und wie dem im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossenen hohen Anspruch der Kommission Rechnung getragen werden soll.